Habe ich ein Recht auf Rückforderung wegen irrtümlich ausbezahltem Erbe an Miterbe?
Preis: ***,00 € |
Erbrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Simone Sperling
| in unter 1 Stunde
Zum Sachverhalt:
die Verstorbene ( Frühjahr 2011 ) hinterlässt 2 Kinder.
Das Erbe wurde im Sommer 2011 im Beisein eines Bankangestellten aufgeteilt. Ein Erbschein wurde nicht verlangt, da ich eine Bankvollmacht besitze. Ein Testament existiert nicht.
Erst Anfang des Jahres 2012 ist mir bei erneuter Durchsicht der Erbschaftsunterlagen der Verstorbenen, zwei Dokumente von der Bank und ein Dokument einer Lebensversicherung aufgefallen. Die Dokumente von der Bank sind Verträge der Begünstigung im Todesfall, bei der Lebensversicherung war ich auch als Begünstigte eingesetzt. Der erste Vertrag der Begünstigung stammt von 2005 mit meiner Unterschrift versehen.Der zweite Vertrag stammt von 2010 ohne Unterschrift, jedoch mein Name mit Anschrift sind eingetragen.
Fazit: Ich habe irrtümlich das Geld an meinen Miterben ausgezahlt, obwohl ich die alleinige Begünstigte bin. Mir war es nicht bewußt, was Begünstigung bedeutet und die Verträge sind in Vergessenheit geraten. Von dem zweiten Vertrag 2010 habe ich nichts gewußt, denn die Verstorbene hat mir dazu nichts gesagt.
Die Aufteilung des Erbes geschah durch mich in der Annahme, ich habe die Vollmacht um das Erbe aufzuteilen. Ich bin nunmehr der Auffassung, daß mein Miterbe das Geld ohne Rechtsgrund erhalten hat. Da wir erben inzwischen sehr zerstritten sind,kommt leider keine persönliche Aussprache über eine Rückforderung in Frage. Welche Chancen habe ich rechtlich ,gegebenfalls gerichtlich das zuvielgezahlte Geld zurückzufordern?
Vielen Dank für ihre baldige Beantwortung und verbleibe mitfreundl. Grüßen









