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Habe evtl. Lösung für das BP-Ölproblem, wie absichern?


| 13.06.2010 15:09 |
Preis: ***,00 € |

Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt LL.M. Christian Mauritz


| in unter 2 Stunden

Hallo, ich weiß, es klingt vermessen, aber ich habe einen Lösungsvorschlag, wie sich das Ölleck im Golf von Mexico schließen lässt. Ein erster Test unter Wasser hat funktioniert. Nun möchte ich BP den Lösungsvorschlag unterbreiten, möchte aber - sofern er angewand wird und zum Erfolg führt - Summe X dafür haben. Wie kann ich schnell und unkompliziert absichern, das ich nicht leer ausgehe? Gibt es eine entsprechende Formulierung, die ich dem Vorschlag beifügen kann und die mich absichert, da eine Patentanmeldung usw. in so kurzer Zeit gar nicht möglich ist?
13.06.2010 | 16:11

Antwort

von

Rechtsanwalt LL.M. Christian Mauritz
200 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Frage möchte ich anhand der mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

"Entsprechende Formulierungen" gibt es viele und ohne nähere Kenntnis der Einzelheiten wird es an dieser Stelle unmöglich sein, Ihnen ausreichendes Rüstzeug an die Hand zu geben. Sollte BP an Ihrem Lösungsvorschlag interessiert sein und ihn anwenden wollen, wird dies ohnehin nicht ohne einen entsprechenden Vertragsschluss vonstatten gehen. Der dann abzuschließende Vertrag wird vermutlich angesichts der Komplexität des Problems und der globalen Bedeutung nicht gerade kurz sein.

Was Sie auf jeden Fall im Vorfeld unternehmen sollten: Stellen Sie sicher, dass Ihre geistige Urheberschaft beweisbar ist. Zu diesem Zweck können Sie bspw. die entsprechenden technischen Unterlagen notariell hinterlegen. Ich gehe davon aus, dass es nicht nur eine bloße Idee, sondern auch deren konkrete Umsetzung mit technischen Mitteln ist, die Sie erfunden haben und dass Sie in der Lage sind, diese Umsetzung mittels Zeichnungen, Diagrammen u.ä. visualisierbar zu machen. Die bloße Idee als solche ist nämlich nicht schutzfähig, sondern es bedarf auch der konkreten technischen Nutzbarmachung.

Sollten Sie BP Unterlagen zur Verfügung stellen, sollten diese sämtlich mit Urheberrechtsvermerken versehen sein. Bei einem Zurverfügungstellen dieser Unterlagen in digitaler Form können diese zudem mit einer Art "digitalem Wasserzeichen" versehen werden. Bevor Sie relevante Unterlagen zur Verfügung stellen, sollten Sie sich von BP schriftlich zusichern lassen, dass BP diese nicht eigenmächtig verwerten wird und Ihre Urheberschaft anerkennt. Des weiteren solten Sie begleitend von vorneherein die Unterstützung eines Patentanwalts in Anspruch nehmen. Dies wird zwar zunächst nicht unerhebliche Anwaltskosten produzieren, die angesichts der Höhe der möglichen Lizenzzahlung durch BP an Sie sicher nicht schlecht angelegt sind. Darüber hinaus mag Ihre Idee sicher nicht nur für das aktuelle Problem von BP als Lösung dienen, sondern darüber hinaus für die Ölindustrie und die Off-Shore-Förderung von Interesse sein, so dass Sie sicherstellen sollten, dass Sie auch nach einem evtl. Vertragsschluss mit BP noch Inhaber aller Rechte sind.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen im Rahmen dieser Erstberatung einen ersten hilfreichen Überblick geben. Dieser muss naturgemäß angesichts der Thematik sehr allgemein ausfallen. Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Mauritz, LL.M.
Rechtsanwalt


Nachfrage vom Fragesteller 13.06.2010 | 16:57

Sehr geehrter Herr Mauritz,

danke für Ihre sehr schnelle Antwort. Dann ist das so, wie ich dachte wohl kaum zu machen. Das mit dem Patentanwalt war mir klar, geht nur nicht, da Obama die Frist auf heute Nacht (US-Zeit) gesetzt hat, in der BP die Lösung präsentieren muss.
Aus dem selben Grund scheitert auch die Notarielle Hinterlegung der technischen Beschreibungen/Zeichnungen. Das heißt, wenn es keine Formulierung gibt, die ich beifügen kann, muss ich die Entscheidung treffen, ob ich BP die Unterlagen auf Vertrauensbasis überlasse. Kann es helfen, zur Beweisführung für die geistige Urheberschaft den Versuch mit Zeugen zu wiederholen und aufzuzeichnen? Danke.
Freundliche Grüße

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 13.06.2010 | 17:16

Sehr geehrter Fragesteller,

der Beweis durch Zeugen und entsprechende Videoaufnahmen ist ebenfalls möglich. Mir ist nicht bekannt, welche Konsequenzen der amerikanische Präsident an ein Nichteinhalten der Frist durch BP geknüpft hat, ich würde aber vermuten, dass auch in den nächsten Tagen/Wochen noch Zeit bleibt, um Lösungsvorschläge zu präsentieren. Wenn Sie Ihren Vorschlag noch zwingend bis zum genannten Stichtag einbringen möchten, würde ich Ihnen auf jeden Fall empfehlen, nur so viel an Unterlagen zur Verfügung zu stellen, dass BP Interesse zeigen muss, ohne aber direkt in der Lage zu sein, Ihre Ideen 1:1 zu kopieren.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Mauritz, LL.M.
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 2010-06-17 | 12:34


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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 2010-06-17
4,6/5.0

Der Anwalt ist ausführlich auf die Fragestellung eingegangen und hat auch die Nachfrage ausführlich beantwortet.


ANTWORT VON
Rechtsanwalt LL.M. Christian Mauritz
Düsseldorf

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