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Frage geschrieben am 29.07.2011 10:34:59

H&M "Forderungsverkauf" - jetzt negativer Schufa-Eintrag! HILFE

Rechtsgebiet: Inkasso, Mahnungen | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1911
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich brauche dringend Hilfe bei folgendem Sachverhalt:

Im Juni 2010 habe ich etwas bei H&M online bestellt. Da ich mit der Firma H&M etwas 12 Monate vorher eine Auseinandersetzung hatte bezüglich ,eines verlorenen Paketes und ich nichts bestellen konnte, bestellte ich auf den Namen meines Vaters. Dies geschah nach Rücksprache! Lieferadresse war meine ( da wir den gleichen Nachnamen haben - kein Problem ).
Rechnungswert war 106€.

Die Ware kam Anfang Juli. Die gewählte Zahlungsart war Monatrechnung. Somit hat man ein Zahlungsziel von 45 Tage.

Die erste Mahnung kam irgendwann im Herbst. Zu der Zeit war ich sehr krank, lag 2 Wochen im Krankenhaus. Alles keine Entschuldigung - klar. Ich war physisch, wegen dauernden Schmerzen, sehr angeschlagen. So blieb es einfach liegen!
Bestimmt kam auch eine 2te Mahnung....

Ende des Jahres 2010 wollte ich die Dinge sortieren und schrieb an H&M einen Brief, mit der Bitte mir den genauen Betrag zu nennen damit ich zahlen konnte, da ich die Rechnung mit allen Datem nicht finden konnte - handschriftlich, per Post. Eine Kopie liegt mir vor.

Ich hörte nichts. Es war Weihnachten, Stress im Job und gesundheitliche Probleme kamen hinzu. Also hab eich nicht weiter daran gedacht. Auch das war falsch - ich weiß!

Ende Februar kam eine Rechnung von einem Inkassobüro. Horrende Kosten und Drohungen mit der Schufa. Das verärgerte mich sehr! Ich hätte ja zahlen wollen. Also zahle ich erstmal einen Teilbetrag. Es kamen weitere Briefe mit Drohungen. Heute ist alles beglichen mit 100% Aufpreis. Gut - mein Fehler!

Als mein Vater vor 1 Woche einen Telefonvertrag abschließen wollte, wurde das verweigert. Wir haben nun eine Schufaauskunft bekommen und da befindet sich seit den 01.02.2011 ein negativer Vermerkt: Forderungsverkauf - Konto in Abwicklung. Die Forderung ist nicht tituliert.

Nun mein Problem:

Mein Vater hat es nur gut gemeint. Das die Rechnung von mir nicht sofort bezahlt wurde, wusste er erst nicht.
Er ist Rentner, 67 Jahre alt, hat noch NIE eine Rechnung nicht bezahlt, noch NIE einen Kredit genommen, noch NIE einen Dispo benutzt.
Diese Demühtigung war das schlimmste was ich ihn antun komme.

Was kann ich nun tun? Ich würde alles tun.
Kann man dagegen vorgehen? Soll ich mich zur Not selbstanzeigen?

Mir ist jeder Weg recht um dieses Problem aus dem Weg zu räumen!

Vielen Dank

NL



Antwort geschrieben am 29.07.2011 12:21:52
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Frage beantworte ich aufgrund Ihrer Angaben wie folgt:

Sie können einen Antrag bei der Schufa auf Löschung der Daten gem. § 35 BDSG stellen. Sie sollen in dem Antrag ausführen, dass nicht Ihr Vater der Betroffene im Sinne des § 28a BDSG ist, sondern Sie selbst. Sie sollen auch sagen, dass die Forderung infolge eines von Ihnen nicht verschuldenden Umstandes nicht ausgeglichen werden konnte, weil Sie krank waren und sonst nicht auf die Mahnung nicht reagieren konnte. Dann werden Sie eben selbst in die Dateien eingetragen oder es wird die Auskunft gem. § 35 BDSG gesperrt.

Sie müssen auch berücksichtigen, dass Sie unter Umständen auch selbst zu einem Betrug gem. § 263 StGB belangt werden können. Sie haben zwar die Forderung ausgeglichen, aber es bleibt die Möglichkeit der Verurteilung wegen Vermögensgefährdung. Das ist dann der Fall, wenn beim Eingehung des Vertrages, die gegenerische Forderung praktisch wertlos war. Da Sie aber unter dem Namen Ihres Vaters aufgetreten sind, war eine Forderung gegen Ihren Vater wertlos. Allerdings wäre auch die interne Absprache mit dem Vater zu berücksichtigen, wonach Sie sich verpflichtet haben, die Forderungen der Gegenseite auszugleichen, was letztendlich auch passiert ist.Es besteht schon eine Gefahr, wenn auch eine geringe.

Sie sollen die Schufa vorsichtig anschreiben und mitteilen, dass die Anlieferung an Ihren Vater so abgesprochen war und er nicht der Betroffene war.

Das war eine erste rechtliche Auskunft.



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