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HFG Inkasso fordert im Auftrag von der Telefonica


| 18.04.2012 16:52 |
Preis: ***,00 € |

Inkasso, Mahnungen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Peter Eichhorn


| in unter 1 Stunde

Guten Tag

Ich habe Post von dem Unternehmen HFG Inkasso GmbH bekommen mit folgendem Inhalt:

---Zitat---
Forderung der Firma Telefonica GmbH vormals HanseNet GmbH gegen Sie

Sehr geehrter .......,

die Firma HFG Capital GmbH & Co.KG hat uns nunmehr mit der Einziehung der gegen Sie geltend gemachten Forderung beauftragt, daher bitten wir höflichst sämtlichen Schriftverkehr zukünftig direkt mit uns zu führen.

Unsere Auftraggeberin hat uns mitgeteilt, dass Sie sich mit der Rechnung für die in Anspruch genommenen Dienstleistungen im Zahlungsverzug befinden.

Wir fordern Sie hiermit auf, den fälligen Gesamtbetrag laut der beigefügten Forderungsaufstellung in Höhe von EUR 85,36

sofort und ausschließlich auf unser unten angegebenes Konto zu zahlen.

Bitte geben Sie dabei unbedingt unser oben genanntes Zeichen an, da sonst keine Zuordnung Ihrer Zahlung möglich ist.

Sollten wir keinen Zahlungseingang verzeichnen können, müssten wir unserer Auftraggeberin empfehlen, das gerichtliche Mahnverfahren einleiten zu lassen.

---Zitat Ende---

Forderungsaufstellung:
------------------------
Hauptforderung: 5,12 % Zinsen seit 23.05.2010 27,10 Eur

Hauptsache: 27,10 Eur
Mahn/Wechselkosten: 12,50 Eur
Inkassokosten HFG: 35,00 Eur (13.10.2011)
Kosten Ext. Erm.: 8,19 Eur (29.03.2012)
Zinsen auf Hauptsache: 2,57 Eur
-------------------------

Ich bin natürlich erstmal aus allen Wolken gefallen da ich schon seit dem 29.06.2007 keinen Anschluss mehr bei der Telefonica habe.

Telefonica gibt mir lediglich die Auskunft das sie die Sache weitergegeben haben.

Der HFG schrieb ich das ich seit Ende 2008 keinen Anschluss mehr bei der Telefonica habe, woraufhin man mir mitteilte das es sich um die Kosten für die nicht zurückgesendete Hardware handelt.

Das ganze liegt jetzt schon so lange zurück das ich natürlich nicht mehr weiß ob ich die Geräte damals zurückgeschickt habe und zu allem Überfluß hab ich mich dann im Schreiben an die HFG auch noch im Jahr vertan.

Mahnungen habe ich vor diesem Schreiben nie bekommen, vermutlich da Telefonica diese an meine alte Adresse geschickt hat als der Nachsendeauftrag schon ausgelaufen war.

Jetzt stellt sich mir die Frage ob ich diese Forderung begleichen muss. Auch wenn ich mir relativ sicher bin, das ich damals die Hardware zurückgeschickt habe, läßt sich ein entsprechender Beleg leider nicht mehr auffinden.

Ich wäre ja bereit die 27,10 Eur zu bezahlen aber die zusätzlichen Inkasso Gebühren erscheinen mir recht unverschämt.

MfG
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 85 weitere Antworten zum Thema:
Inkasso Auftrag
18.04.2012 | 17:15

Antwort

von

Rechtsanwalt Peter Eichhorn
251 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

ohne Klärung der Herkunft der Forderung sollten Sie nicht zahlen.

Lassen Sie sich die Rechnung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zuschicken, damit Sie prüfen können, ob die Forderung berechtigt ist und ob Sie sich überhaupt im Verzug befinden.

Darüber hinaus könnte die Forderung verjährt sein. Berufen Sie sich darauf.


Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt




Nachfrage vom Fragesteller 02.05.2012 | 13:04

Hallo Herr Eichhorn,

nachdem ich die HFG in einem Schreiben aufforderte mir die Rechnung und eine Vollmacht der Telefonica zu schicken, bekam ich dann heute die Antwort.

Zitat:
Sehr geehrter ....,
in der vorbezeichneten Angelegenheit bestätigen wir Ihnen hiermit, dass die zum o.a. Aktenzeichen geltend gemachte Forderung hier ihre Erledigung gefunden hat.

Zitat Ende

Wenn ich das richtig interpretiere, hat sich das ganze dann wohl erledigt.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 02.05.2012 | 13:11

Sehr geehrter Ratsuchender,

die Sache hat sich damit erledigt.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 2012-05-02 | 13:13


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