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Frage geschrieben am 13.08.2007 15:50:00

Höhendifferenz zwischen Grundstücken

Rechtsgebiet: Nachbarschaftsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2300
Wir haben in diesem Jahr ein Haus gebaut, das Gründstück steigt von der Straße auf ca. 2,50m an.
Wir haben Auflage uns an den natürlichen Geländerverlauf zu halten, und möchten die Baugrube schnellstmöglich wieder verfüllen.
Zwischenzeitlich wurde das Nachbargrundstück bebaut. Unsere Nachbarn haben das Erdreich bis auf Straßenhöhe abgetragen, und ein Carport an unsere Grundstücksgrenze gesetzt.
Jetzt stellt sich die Frage, wer muss für das Abfangen des Grundstücks Sorge tragen, und die zu errichtende Mauer (o.ä.) bezahlen?
Wenn unsere Nachbarn verpflichtet sind, gibt es eine Frist innerhalb derer das Erdreich abgefangen werden muss?
Vielen Dank für Ihre Hilfe


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 14.8.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 14.08.2007 10:31:17
Rechtsanwalt Thomas Bohle
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Sehr geehrter Ratsuchender,


der Nachbar hat dafür Sorge zu tragen, dass schädliche Einfüsse auf das Nachbargrundstück, also Ihrem Grundstück unterbleiben.

Demgemäß hat er auch die notwendigen Abstützungen auf seine Kosten vorzunehmen.

Eine Frist gibt es so nicht; da aber ja das Abrutschen spätestens mit der Herbstwitterung zu befürchten steht, sollte eine Frist von einem Monat hier gesetzt werden können.

Sollte der Nachbar sein, sollten Sie den Schiedsmann der Gemeinde sofort einschalten. Scheitert dieses Schiedsverfahren, sollten Sie dann einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


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