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Guten Tag,
ich wurde November 2007 nach Beendigung meiner Berufsausbildung zur Verwaltungsfachangestellten (Bundesverwaltung) von meiner Ausbildungsbehörde befristet übernommen und in Entgeltgruppe 3 TVöD eingruppiert. Aufgrund Übertragung selbstständiger Arbeit bekam ich im März 2009 einen unbefristeten Vertrag und die Entgeltgruppe 6. Im Mai 2009 wurde mir eine Tätigkeit zugewiesen, die zu ca. 30 % Entgeltgruppe 8 entspricht. August 2009 wurden dann etwa 70 % daraus und im November 2009 schließlich 100 %. Leider wurden mir die neuen Aufgaben nicht schriftlich übertragen, lediglich auf dem Vermerk des geführten Gespräch nach TV-Leist April 2010 wurden die 100 % Tätigkeitsausübung dargestellt (jedoch ohne Zeitraum). Ende Februar 2010 kam eine Stellenausschreibung für mich heraus, Entgeltgruppe 8. Es konnten sich natürlich aufgrund Gleichbehandlung alle bewerben. Ich bewarb mich, stellte gleichzeitig einen Antrag auf Verbeamtung im mittleren Dienst.
Mitte April 2010 hatte ich ein Auswahlgespräch aufgrund der Bewerbung um Entgeltgruppe 8. Seither ist der Status, dass "eine Auswahlentscheidung herbeigeführt wird". So langsam aber sicher fühle ich mich ausgenutzt, ich mache seit August 2009 Tätigkeiten nach Entgeltgruppe 8 (über 50 %), werde aber nach Entgeltgruppe 6 bezahlt. Ich habe inoffiziell gehört, dass eine Mitbewerberin den ersten Platz gemacht hat und ich den zweiten.
Meine Fragen daher:
- Lohnt sich ein Antrag auf Zahlung einer Zulage höherwertige Tätigkeit nach § 14 TVöD? Wenn ja, greift der Rückwirkungszeitraum ab August 2009 oder aber die Ausschlussfrist von sechs Monaten nach § 37 TVöD? Wie kann ich nachweisen, dass ich seit August 2009 70 % bzw. November 2009 100 % EG 8 ausübe?
- Sollte ich klagen?
- Muss eine neue Stellenausschreibung erfolgen oder kann mir "einfach so" die EG 8 gegeben werden, da ich ja den zweiten Platz machte?
Vielen Dank für Ihre Auskunft.
Beste Grüße
Anna S.
