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Frage geschrieben am 19.02.2010 11:34:07

Händler liefert nicht und will Geld nicht zurückerstatten

Rechtsgebiet: Internetauktionen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1750
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 17 weitere Antworten zum Thema Geld.
Im April 2009 habe ich auf eBay einen Modellbausatz für $269 (zzgl. $39,50 Versand) von einer Verkäuferin aus den USA gekauft. Noch am selben Tag habe ich den Artikel bei Paypal bezahlt. (Die Verkäuferin hatte damals ein gutes Feedback.) Bei dem gekauften Artikel war angegeben, dass mehrere Wochen Wartezeit normal seien, da einige Bauteile speziell angefertigt werden müssten. Ich habe mir deshalb keine Gedanken gemacht, als ich den Artikel nach drei Monaten noch nicht erhalten habe, zumal er aus den USA kommt. Dann habe ich der Verkäuferin über Ebay eine E-Mail geschrieben - sie hat nicht geantwortet. In einem Modellbauforum habe ich sie jedoch angetroffen. Dort versicherte sie mir, dass sie wegen eines Umzugs momentan nicht liefern könne, ich aber meinen Bausatz später bekomme. Einige Monate später, nachdem die Verkäuferin erneut nicht auf meine E-Mails reagierte, stellte sich in einem anderen Internetforum heraus, dass einer ihrer Zulieferer angeblich nicht liefern könne. Daraufhin habe ich ihr mitgeteilt, dass ich mein Geld zurückhaben möchte. Sie sagte, das wäre kein Problem. Da ich jetzt, nach drei weiteren Monaten Wartezeit, aber kein Geld erhalten habe und sie erneut nicht auf E-Mails reagiert, möchte ich fragen, ob und welche Möglichkeit ich habe, das Geld zurückzubekommen. Außerdem würde mich interessieren, ob und wie die Verkäuferin bestraft werden kann. Sie bietet nämlich nach wie vor Produkte auf ihrer Website an und ich weiß, dass ich kein Einzelfall bin, d.h. ich kenne mittlerweile andere Leute, die betrogen von ihr wurden. Vielen Dank für Ihre Hilfe!


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Diese Antwort ist vom 19.2.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 19.02.2010 12:46:41
Rechtsanwalt Christian Joachim
Stiller Winkel 3, 18225 Kühlungsborn, Tel: 038293/432783, Fax: 038293/432785
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Sehr geehrter Fragesteller,

herzlichen Dank für Ihre Fragen und das damit entgegengebrachte Vertrauen.

Vorweggenommen, dürfte es relativ schwer werden, das Geld zurückzuerhalten, wenn sie nicht mehr auf den Treuhandservice zurückgreifen können. Sofern sie hier bereits eine Auszahlung angewiesen haben, wird das Geld in den USA sein. Sodann müssten Sie die Verkäuferin in den USA verklagen.

Hier sollten Sie sich gegebenenfalls auch durch einen Rechtsanwalt in den USA vertreten lassen.

In Deutschland können sie lediglich über eBay versuchen, den Account der Verkäuferin sperren zu lassen, um andere Käufer zu schützen.

Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, bei den hiesigen Strafverfolgungsbehörden eine entsprechende Strafanzeige gegen die Verkäuferin zu stellen. Eventuell bewegt sie dies, auf dem Pfad der Rechtmäßigkeit zurückzukehren.

Ich hoffe, Ihre Frage hilfreich beantwortet zu haben und stehe Ihnen selbstverständlich gerne weiterhin zur Verfügung.


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