Gutschein Geschäftsaufgabe
11.12.2006 22:32 |
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Vertragsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Diplom - Jurist (Universität Augsburg) Michael Kohberger
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Sehr geehrte Damen und Herren,
im August 2004 habe ich ein Reisebüro übernommen. Der Inhaber hatte Insolvenz angemeldet. Ich habe nicht die GmbH sondern nur die Geschäftsräume übernommen und mich umfirmiert und den Betrieb dann als Einzelfirma geführt. Einige Zeit später kam nun ein Kd. welcher beim Vorbesitzer einen Reisegutschein im Werte von 415,- € erworben hatte. Im Hinblick auf eine Buchung hatte ich mich bereit erklärt diesen trotzdem aus Kulanz anzuerkennen. Die gebuchte Reise wurde aber durch den Kd. wieder storniert. Ich erklärte mich dann nochmals schriftlich damit einverstanden den Gutschein zu verlängern. Dies geschah im August 2005. Zwischenzeitlich habe ich das Reisebüro wieder veräußert (zum 01.09.06). Nun erschien dieser Kunde erneut und verlangte die Einlösung des Gutscheines. Der neue Besitzer weigert sich und nun will der Kd. rechtliche Schritte gegen mich einleiten. Daher meine Frage, hat er damit Aussicht auf Erfolg auch wenn mein Gewerbe nicht mehr besteht? Wie gesagt, ich habe weder seitens des Kunden noch vom Vorbesitzer eine Zahlung für den Gutschein erhalten.
Trifft nicht Ihr Problem?
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