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Guten Tag,
ich beziehe ergänzende Leistungen nach dem SGB II i.H.v. 277 EUR. Meine Stromabrechnung hat ein Guthaben ergeben. Wird dieses Guthaben jetzt bei obigen Leistungen angerechnet?
Vielen Dank
Antwort geschrieben am 08.12.2010 19:35:14 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Holmar Köstner
Potsdamer Str. 31 B, 14513 Teltow, Tel: 033283077989 , Fax: 03328-3090033
Insolvenzrecht, Sozialrecht, Existenzgründungsberatung, Vertragsrecht, Familienrecht
Bewertungen: 35
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gern beantworte ich Ihre Frage auf der Grundlage Ihrer Angaben wie folgt:
Die Stromkosten sind in dem Regelsatz nach dem SGB II enthalten und aus diesem zu bezahlen. Dies ist auch in der Gesetzesbegründung so wiedergegeben. Im Regelfall bekommt also niemand höhere Stromkosten durch das Amt erstattet.
Im Umkehrschluss heißt das für Sie, dass Sie die Ersparnis an Stromkosten, die Sie erstattet erhalten, behalten dürfen. Sie haben hier über das Jahr verteilt lediglich zu viel an den Energieversorger bezahlt, und zwar aus Ihrem Regelsatz. Das Amt hat auf diese Erstattung – anders z. B. bei einer Erstattung von Nebenkosten – keinen Anspruch. Sie dürfen das Geld behalten.
Das ist im Übrigen auch so, wenn Sie – was erwünscht ist – monatlich eine kleine Rücklage sparen und diese später auflösen, um z. B. ein defekt gewordenes Gerät zu ersetzen.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft Klarheit gegeben zu haben, und würde mich, wenn Sie mögen, über eine Bewertung freuen.
Mit freundlichen Grüßen
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