Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 282 weitere Antworten zum Thema Nebenkostenabrechnung.
Hallo
Wir wohnen seit 2007 in einem 3 Familien Haus zur Miete.
Die Nebenkostenabrechnung für 2007 und 2008 habe ich immer so im April/Mai bekommen immer mit grösserem Guthaben.Wurde auch immer ausgezahlt.
Doch leider fehlt die Abrechnung von 2009,auf mündlicher Anfrage sagte man uns immer das Sie noch in Arbeit sei was ich nicht glaube.Die Firma die die Abrechnung macht gibt mir keine Auskunft.Abrechnung 2010 ist auch nocht nicht da.
Frage 1 :Ist das Guthaben noch Gültig von der Abrechnung 2009?
Frage 2 : Kann ich bis auf weiteres die Zahlung der Nebenkosten einstellen bis mir eine anständige Abrechnung vorliegt ?
Vielen Dank
Antwort geschrieben am 03.05.2011 16:38:52 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer
Helenenstraße 42, 30519 Hannover, Tel: 0511 86699888, Fax: 0511 86699899
Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht
Bewertungen: 376
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solange noch keine Abrechnung erstellt worden ist, sind Ihre Ansprüche auch noch nicht verjährt.
Der einzige Anspruch der verjähren könnte, ist Ihr Anspruch auf Erstellung der Nebenkostenabrechnung, der für das Jahr 2009 im Jahr 2010 fällig geworden ist und somit am 31.12.2012 verjährt.
Es sollte sich dennoch überlegt werden, ob nicht ggf. schon jetzt noch einmal schriftlich aufgefordert wird und dann nach Ablauf der Frist Klage auf Erstellung der NK-Abrechnung eingereicht wird.
Die jetzigen Nebenkosten können Sie jedoch nicht einbehalten, da diese mit dem Jahr 2009 nichts zu tun haben und auch der Abrechnungsbetrag noch nicht feststeht.
Für die Abrechnungserteilung haben Sie als Druckmittel bereits die Klage.
Wenn Sie dafür Hilfe benötigen sollten, stehe ich Ihnen gerne zur Seite.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt
Doktorand an der Comenius University / Bratislava
Helenenstr. 42
30519 Hannover
Tel: 0511 86699888
Fax: 0511 86699899
info@kanzlei-hoffmeyer.de
www.kanzlei-hoffmeyer.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 03.05.2011 17:05:32
Wie könnte So eine schriftliche Aufforderung formuliert sein,damit er Sie auch ernst nimmt ?
Per Einschreiben oder Normal versenden ?
Wie könnte So eine schriftliche Aufforderung formuliert sein,damit er Sie auch ernst nimmt ?
Per Einschreiben oder Normal versenden ?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 03.05.2011 17:26:25
Sehr geehrter Fragesteller,
in diesem Schreiben sollte formuliert sein, dass die Nebenkostenabrechnung für das 2009 bis zum (Frist, 14 Tage) erstellt und Ihnen zugestellt wird.
Danach würden Sie Klage einreichen.
Um die Zustellung in einem möglichen gerichtlichen Verfahren nachweisen zu können, sollten Sie es per Einschreiben und Rückschreiben versenden.
Bei weiteren Fragen schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin zur Verfügung stehen möchte.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Fragesteller,
in diesem Schreiben sollte formuliert sein, dass die Nebenkostenabrechnung für das 2009 bis zum (Frist, 14 Tage) erstellt und Ihnen zugestellt wird.
Danach würden Sie Klage einreichen.
Um die Zustellung in einem möglichen gerichtlichen Verfahren nachweisen zu können, sollten Sie es per Einschreiben und Rückschreiben versenden.
Bei weiteren Fragen schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin zur Verfügung stehen möchte.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
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Felix Hoffmeyer
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