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Frage geschrieben am 22.02.2012 23:37:12

Guten Abend zusammen!!!!

Rechtsgebiet: Vertragsrecht | Einsatz: € 45,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1185
Ich bin Haendler,
hab am Montag ein Auto verkauft an ein Unternehmer und er moechte jetzt zurueck tretten von dem kaufvertrag, weil das Auto kein Tempomat hat und in der anzeige mit tempomat beschrieben war.
Der kunde hat probe gefahren und das auto in ruhe angesehen.
Bei uns auf unsere seite steht ganz gross zubehoerangaben ohne gewaehr, aenderungen, zwischenverkauf und irrtuemer vorbehalten.
Und auf dem Kaufvertrag steht noch mal ganz gross.
Fahrzeug gekauft wie gesehen und probegefahren.


Was fuer recht hab ich und was fuer ein recht hat der kunde???

Mit freundlichen Gruessen


Antwort geschrieben am 23.02.2012 08:26:38
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26 7 26, Fax: 0441 26 8 92
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,

der Gewährleistungsausschluss zwischen zwei Unternehmern ist möglich.

Dieser vereinbarte Ausschluss hat aber dann unwirksam, wenn


ein Mangel arglistig verschwiegen worden ist, oder
eine bestimmte Eigenschaft zugesichert worden ist, die dann fehlt.

Und der letzte Punkt wird hier eingreifen. Wenn ein Tempomat mit verkauft worden ist, muss er auch vorhanden sein.

Das ist hier aber nicht der Fall, so dass der an sich wirksame Haftungsausschluss wieder unwirksam geworden ist.

Der Käufer hat in diesem Fall also Recht. Sie sollten den Wagen zurücknehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
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