Gutachten Mehrwertsteuer abgezogen
Preis: ***,00 € |
Verkehrsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab
| in unter 2 Stunden
Guten Tag,
ich habe folgende Problematik und hoffe, Sie können mir Hilfestellung leisten.
Nach einem unverschuldetem Verkehrsunfall wurde mein Fahrzeug beschädigt und ich habe ein Gutachten erstellen lassen. Nun schickt die gegnerische Versicherung ein neues, höheres Restwertangebot. Soweit so gut.
Nun kurz die Zahlen aus dem Gutachten:
Reparaturkosten: 2865,83 € netto
Wiederbeschaffungswert: 4957,98 € netto, 5900 € Brutto
Lt. Gutachten werden vergleichbare Fahrzeuge überwiegend regelbesteuert angeboten.
Restwert: 3050,- €
Die Versicherung rechnet nun folgendermassen ab:
Wiederbeschaffungswert netto abzügl. Restwert. also 1907,98 €
Somit hat sie die Mehrwertsteuer des Wiederbeschaffungswertes einbehalten.
Wir haben nun das alte Auto zum Restwert verkauft und ein ähnliches aber teureres Fahrzeug gebraucht von Privat gekauft. Der Kaufpreis betrug 6300 €, also höher als der Wiederbeschaffungswert brutto. Uns fehlen nun 942,02 € mit denen wir gerechnet haben.
Steht uns nun nicht noch die Restsumme zu, also quasi die Mehrwertsteuer?
Es gibt ja einige Urteile dazu, allerdings weiss ich nicht, welches denn nun aktuell bestand hat.
Müssen die Anwaltskosten nicht von der gegnerischen Versicherung getragen werden?
Vielen Dank.
Gutachten









