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Frage geschrieben am 29.06.2010 20:22:59

Gutachten Abzug durch Kfz Versicherer

Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1393
Durch einen Autounfall (nur Blechschaden) an dem ich nicht Schuld war möchte ich mich nun Versicherungs-Mäßig Abfinden lassen Laut dem Gutachten in Höhe von 1191.-Euro, nun möchte der Versicherer der Gegenseite nur 1000,97.-Euro bezahlen mit der Begründung das Sie die Mehrwertsteuer nicht an mich ausbezahlen muss, und ein Abzug fällt auch noch an, weil ich keinen Arbeitslohn der Werkstatt habe.
Meine Frage:
Darf eine Versicherung Mehrwertsteuer und Arbeitslohn bei Abfindung Lt. Gutachter einfach in Abzug bringen.
Vielen Dank für die Antwort !


Antwort geschrieben am 29.06.2010 20:34:14
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf.

Bei Abrechnung auf Gutachtenbasis - wenn also die Reparatur nicht erfolgt oder nachgewiesen ist - darf die Versicherung in der Tat die Mehrwertsteuer in Abzug bringen.

In Ihrem Fall wäre dies also die Differenz zu dem ermittelten Schaden.

Ob darüber hinaus weitere Positionen gekürzt werden dürfen, hängt davon ab, ob diese notwendig sind - das kann aber pauschal nicht gesagt werden. Grundsätzlich ist ein Abzug von Arbeitslohn, den Sie bezahlen müssten, nicht zulässig.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.

Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.


Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schwartmann
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