Frage geschrieben am 29.06.2010 20:22:59
Gutachten Abzug durch Kfz Versicherer
Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1393Meine Frage:
Darf eine Versicherung Mehrwertsteuer und Arbeitslohn bei Abfindung Lt. Gutachter einfach in Abzug bringen.
Vielen Dank für die Antwort !
Antwort geschrieben am 29.06.2010 20:34:14 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45, 50739 Köln, Tel: 022180137193 , Fax: 022180137206
Familienrecht, Zivilrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Verkehrsrecht
Bewertungen: 621
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf.
Bei Abrechnung auf Gutachtenbasis - wenn also die Reparatur nicht erfolgt oder nachgewiesen ist - darf die Versicherung in der Tat die Mehrwertsteuer in Abzug bringen.
In Ihrem Fall wäre dies also die Differenz zu dem ermittelten Schaden.
Ob darüber hinaus weitere Positionen gekürzt werden dürfen, hängt davon ab, ob diese notwendig sind - das kann aber pauschal nicht gesagt werden. Grundsätzlich ist ein Abzug von Arbeitslohn, den Sie bezahlen müssten, nicht zulässig.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt
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