Gültigkeit von Gerichtsurteilen aus Strafprozessen im EU-Ausland
| 25.07.2010 15:53 |
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Internationales Recht
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Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
Meine Frage betrifft die Gültigkeit von Gerichtsurteilen aus Strafprozessen im EU-Ausland: Ich lebe seit 10 Jahren aus beruflichen Gründen in Italien, habe in Italien meinen ersten Wohnsitz, bin aber deutscher Staatsbürger.
Vor zwei Jahren bin ich von einem Nachbarn der schweren Körperverletzung bezichtigt worden und der Nachbar hat gegen mich Klage erhoben (als schwere Körperverletzung gilt in Italien eine Verletzung, die mindestens 20 Tage Krankschreibung verursacht und/oder die mit einem Gegenstand – in meinem Fall mit einem angeblichen Stock – ausgeführt wird. Die Anklage ist zwar frei erfunden, aber da der Kläger sich auf die Zeugenaussage seiner Frau und auf ein ärztliches Attest beruft, musste ich im Juni dieses Jahres vor Gericht erscheinen, wo der Staatsanwalt den Kläger angehört hat und der Prozess dann vom Richter auf 2011 vertagt wurde, weil nicht alle Zeugen anwesend waren.
Mein italienischer Verteidiger, der mich nach meiner Einschätzung gut vertritt, sagte mir, dass das Risiko relativ groß sei, dass ich (unschuldig, aber das spielt aus juristischer Sicht wahrscheinlich keine Rolle) zu 3 Monaten bis 3 Jahren Haft oder zu einer sehr hohen Geldstrafe verurteilt werden könnte.
Meine eigentliche Frage ist nun aber folgende: Was passiert, wenn ich als deutscher Staatsbürger vor oder nach einer eventuellen Verurteilung zurück nach Deutschland gehe? Werde ich dann nach Italien ausgeliefert? Werde ich in Deutschland strafrechtlich belangt? Gibt es einen internationalen Haftbefehl? Passiert gar nichts, solange ich nicht nach Italien fahre, weil in Deutschland nichts gegen mich vorliegt?
Mit vielem Dank und freundlichen Grüßen,
S.J.









