Gültigkeit von Garagenmietvertrag
13.10.2010 19:17 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Felix M. Safadi
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Hallo,
habe auf meinem Grundstück eine massive Garage an eine Privatperson seit 1999 vermietet und es besteht ein Mietvertrag. Allerdings wurde dieser damals auf einem vorgedruckten Formblatt "Wohnungs-Einheitsmietvertrag" abgefasst, obwohl es sich ja um eine Garagenmiete handelt und nicht um eine Wohnung. Sie kennen diese Mietverträge, die es im Schreibwarenhandel zu kaufen gibt und durch die entsprechenden Angaben ergänzt werden müssen.
Vermieter und Mieter, die den Vertrag damals unterschrieben, sind inzwischen verstorben und die Mietverhälnisse sind an die erben übergegangen. Ein neuer aktueller Mietvertrag wurde deshalb nicht verfasst.
Ich hätte gerne gewußt, ob dieser Mietvertrag in dieser Form überhaupt eine Rechtsgültigkeit hat - und falls nicht - ob dann entsprechend ein mündlicher Mietvertrag auf Grundlage des BGB bestand hat?
Trifft nicht Ihr Problem?
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