Gültigkeit von Auszugspauschalen im Staffelmietvertrag
29.05.2012 16:42 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwältin Isabelle Wachter
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In meinem Mietvertrag finden sich folgende Klauseln unter §17(Zusätzliche Vereinbarungen):
Für Renovierungen und Ausbesserungen im Treppenhaus wird bei Auszug eine einmalige Gebühr von €100,--(einhundert) berechnet.
Bei Auszug unter einem Jahr Mietdauer wird für die zeit- ud kostenaufwendige Bearbeitung eine einmelige[sic] Gebühr von einer Monatsmiete kalt berechnet.
Es handelt sich um einen Staffelmietvertrag von 2010 mit einer erstmaligen Möglichkeit der Kündigung (Mietrecht) nach 4 Jahren. Die Kündigung (Mietrecht) wurde einvernehmlich nach etwa 6 Monaten Mietzeit vorgenommen. Bei der Abrechnung der Kaution wurden mir beide Beträge in Rechnung gestellt.
Sind die beiden Klauseln oben wirksam?
Trifft nicht Ihr Problem?
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