Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
328127
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 24.02.2010 11:09:24

Gültigkeit eines temporären Halteverbots mit Anfangs- aber ohne Endzeitpunktt

Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1414
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Gestern parkte ich in Berlin in einem Bereich, der mit einem temporären, absoluten Halteverbot versehen war. Der Anfangszeitpunkt des Halteverbots war mit 28.9.2009 - 7 Uhr bezeichnet, es war aber kein Endzeitpunkt angegeben. Der beschilderte Straßenabschnitt befindet sich in einem Gebiet, indem räumlich davor- und dahinter Parkerlaubnis herrscht - die in dem Streckenabschnitt, wo ich parkte normalerweise gültigen Erlaubnisschilder waren mit Klebestreifen durchgestrichen. Da das gesamte Gebiet auch von anderen als Parkplatz benutzt wurde, vermutete ich ein vergessenes Parkverbotsschild, das noch lange nach seiner Gültigkeit aufgestellt geblieben war. Nach zwei Stunden kehrte ich zu meinem Auto zurück, und musste feststellen, dass es abgeschleppt worden war - zusammen mit vielen anderen Fahrzeugen. Meine Frage: Ist ein temporäres Parkverbotsschild gültig, wenn es nur einen Anfangs-, aber keinen Endzeitpunkt aufweist? Der Zeitverzug zwischen Ende der Genehmigung und Abbau des Schildes ist oft sehr groß, so daß ich eigentlich annehmen würde, daß Endzeitpunkte Pflichtangaben sein müßten, um unnötige Sperrungen von Parkraum zu verhindern. Die allermeisten temporären Halteverbotsschilder weisen ja auch sehr wohl einen Endzeitpunkt auf - und warum würden die Aufsteller sich überhaupt noch die Mühe machen, diesen Endzeitpunkt zu nennen, wenn es sich nur um eine freiwillige Zusatzangabe handelte? Danke für eine Antwort!


Antwort geschrieben am 24.02.2010 11:48:17
Rechtsanwalt Guido Matthes
Fuhrstr. 4, 58256 Ennepetal, Tel: 0 23 33 / 83 33 88, Fax: 0 23 33 / 83 33 89
Reiserecht, Erbrecht, Zivilrecht, Vertragsrecht, Miet und Pachtrecht, Verkehrsrecht, Kaufrecht, Arbeitsrecht
Bewertungen: 400
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre gestellte Frage beantworte ich wie folgt:

Auf einem mobilen Halteverbotsschild muss kein Endzeitpunkt angegeben sein. Eine derartige Befristung ist nicht zwingende Voraussetzung für die Wirksamkeit des sich aus dem Verkehrszeichen ergebenden Verwaltungsakt.

Ich verweise z.B. auf VGH Mannheim, Urteil vom 13.02.2007, Az.: 1 S 822/05: in diesem Verfahren wurde aufgrund es Halteverbotsschildes mit dem Zusatz „Montag ab 6.30 Uhr” rechtmäßig abgeschleppt; ebenso z.B. OVG Bautzen, Urteil vom 23.03.2009, Az.: 3 B 891/06.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten hilfreichen Überblick in der Sache verschafft zu haben und bedaure, keine für Sie günstige Antwort geben zukönnen. Ich weise darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in den seltensten Fällen ersetzen kann. Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann möglicherweise zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Matthes
Rechtsanwalt



Rechtsanwälte
Götz, Matthes & Wallhöfer
Fuhrstr. 4
58256 Ennepetal

Tel: 0 23 33 / 83 33 88
Fax: 0 23 33 / 83 33 89

www.so-geht-recht.de
www.rechtsanwalt-ennepetal.com

www.erbrecht-ennepetal.de
www.mietrecht-ennepetal.de
www.verkehrsrecht-ennepetal.de

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Gültigkeit eines temporären Halteverbots mit Anfangs- aber ohne Endzeitpunktt | Gesamtbewertung: 4.2/5 | Datum: 2010-02-24
Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?
Bewertung: Fragesteller
Danke für Ihre Antwort, die gesetzliche Reglung führt leider dazu, dass immer mehr vage Verbotsschilder aufgestellt werden, aber Ihre Ausführungen waren sehr erhellend.


Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Matthes direkt

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Verkehrsrecht letzten Monat:

25
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

328127
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

94155
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Gültigkeit   temporären   Halteverbots   Anfangs-   Endzeitpunktt