Gültigkeit einer Zugewinnausgleichsforderung nach Tod
| 21.01.2010 20:17 |
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Erbrecht
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Rechtsanwalt Dennis Meivogel
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Guten Tag,
vor einigen Wochen ist mein Vater verstorben. Ich bin Tochter aus erster Ehe, habe noch eine direkte Schwester und eine Halbschwester aus zweiter Ehe.
Diese zweite Ehe befand sich in der Scheidungsphase, zu dieser ist es allerdings nicht gekommen. Im Zuge der Vorbereitung auf die Scheidung ist eine Zugewinnausgleichrechnung aufgestellt worden, nach welcher die zweite Ehefrau noch Geld von meinem Vater erhalten hätte. In dem Vermögen meines Vaters befand sich noch dessen Lebensversicherung. Nun ist mein Vater verstorben, die Lebensversicherung ist für seine zweite Frau.
Wir drei Töchter sind testamentarische Alleinerben, seine zweite Frau ist hier nicht berücksichtigt worden.
Allerdings hat diese jetzt gegen uns drei Kinder den Zugewinnausgleichsanspruch geltend gemacht, so wie er damals zu Lebzeiten meines Vaters aufgestellt wurde.
Frage: ist das korrekt, dass sich die Lebensversicherung meines Vaters auch nach dessen Ableben noch in seinem Vermögen befindet oder muss diese nun in das Vermögen der Noch-Ehefrau gerechnet und anschließend eine neue Berechnung aufgestellt werden?
Von der Anwältin der Noch-Ehefrau wurde nun der Zugewinnausgleichsanspruch gegen uns geltend gemacht. Ich tendiere dazu, diesen abzulehnen und um eine neue Berechnung zu bitten (auf Grund oben stehender Tatsache). Hat das Aussicht auf Erfolg?
Vielen Dank im Voraus,
mit freundlichen Grüßen,
Sabine G.
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