Gültige Zustellungsformen und Fristen bei Beschwerden über Foreneinträge?
05.06.2009 00:26 |
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Medienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren.
Hintergrund:
Ich betreibe gewerblich eine Verbraucherschutz-Onlineforum in dem häufig Probleme mit Onlineshops diskutiert werden. Wie im Internet üblich, schreiben meine Nutzer anonym (mit Nicknames) und tragen so unverblümt ihre negativen Erfahrungen mit bestimmten Firmen und Shops vor, welche wiederrum explizit genannt werden. Häufig überschreiten die Beiträge das Maß einer reinen Meinungsäußerung und beinhalten Vorwürfe, die ich nicht auf Richtigkeit überprüfen kann.
Nach kurzer Zeit sind die Beiträge bei Google auffindbar und die Firmen wenden sich mit dem Vorwurf der Mitstörhaftung an mich mit der Aufforderung, entsprechende Threads komplett zu löschen (z.B. da ihnen finanzieller Schaden entstünde etc.). Widerwillig habe ich bisher die häufig sehr glaubhaften Artikel unzugänglich gemacht, da ich die Vorwürfe nunmal nicht beweisen kann. So macht ein Verbaucherschutzforum aber wenig Sinn und ist frustrierend für alle Nutzer.
Zu meinen Fragen:
Die "Abmahnungen" gingen bisher von den Firmen direkt oder ihren Anwälten per Mail ein und zusätzlich meist per Post. Bisher aber nie per Einschreiben. Sind dies überhaupt korrekte, rechtlich bindende Zustellungsformen?
Die bisherigen Abmahnungen beinhalteten Fristen zur Löschung von 24 Stunden bis hin zu 7 Tagen. Ab wann hat eine solche Frist überhaupt eine rechtlich bindende Gültigkeit?
Vielen Dank.









