Folgender Fall: ich habe auf dem Online-Reiseportal reisen.de nach einer Pauschalreise für den Sommerurlaub gesucht. Nach Eingabe des potenziellen Reisezeitraum, dem Reiseziel usw. wurden Vorschläge unterbreitet. Eines davon sagte mir zu, so dass ich dieses Angebot weiter verfolgen wollte und die Details wie konkretem Datum der Reise aufrief. Auf der nächsten Seite nach der Auswahl des Angebots wurden persönliche Daten abgefragt und die Bestätigung der AGB eingefordert. Diese habe ich gelesen, als akzeptiert angehakt und auf den Button "Buchen und weiter" geklickt. Auf der nächsten Seite wurden nun noch Bankdaten abgefragt. Hier habe ich die Zahlart Überweisung ausgewählt und auf „weiter" geklickt. Auf der nächsten Seite wurde nun die Auswahl von Reiseversicherungen angeboten. Auf dieser Seite wurde am oberen Rand eine Information angezeigt, die besagte "60% Prozent der Buchung abgeschlossen".
Auf dieser Seite fiel mir die am rechten Rand der Internetseite stehende kleine gehaltene Zusammenfassung der Reisedaten auf. Hierin habe ich festgestellt, dass der Reisezeitraum um einen Monat zu spät ist, statt 17.07. bis 31.07. fand die Reise am 17.08. bis 31.08. statt.
Bei der Auswahl des potenziellen Reisezeitraums hatte ich zu Beginn den Startzeitpunkt einmal korrigiert - es lässt sich beobachten, dass dadurch von dem Portal automatisch auch der Endzeitpunkt verschoben wird. Dies hatte ich dort nicht bemerkt. Anscheinend wurden deswegen auch Reisen in der Angebotsliste mit aufgeführt, die im August lagen. Da ich dies bei der Auswahl nicht erwartet hatte, hatte ich bei der Reisenauswahl nicht auf den Monat geachtet.
Da auf der Seite, auf der ich bemerkte, dass der Zeitraum falsch war, aber erst stand, dass „60% der Buchung abgeschlossen" seien, bin ich über die „Zurück"-Buttons des Browsers zurück gegangen, um nach Reisen im richtigen Reisezeitraum zu suchen. Hier habe ich allerdings keine passenden gefunden, so dass ich das Portal schloss.
Als ich ca. 30 Minuten später meine E-Mails überprüfte, war ich sehr erstaunt, dass ich eine Mail von dem Portal bekommen habe, die über die verbindliche Buchung der Reise informierte und die Daten zusammenfasste. Ich rief sofort bei der Hotline des Portals an (ca. 20.30 Uhr) um das Missverständnis aufzuklären. Dort bestand man darauf, dass das Anklicken des Buttons "Buchen und weiter" die verbindlich Buchung darstellt. Ich könnte höchstens die Reise zu 25% der Reisekosten (402,00 €) stornieren. Eine Umbuchung auf den richtigen Zeitraum sei auch nicht möglich. Man verwies mich an den Reiseveranstalter – das Portal trete nur als Mittler auf – mit der Aussicht, diese könnten evtl. aus Kulanzgründen den Zeitraum kostenneutral umbuchen. Da diese Hotline nur von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr erreichbar ist, habe ich hier am nächsten Morgen um 8.00 Uhr angerufen, leider ohne Erfolg, man besteht auf die Buchung und verwies auf AGB und die Stornomöglichkeit samt des Kostenfaktors von 25%.
Wie von anderen (Urlaubs)-Portal im Internet war ich gewohnt zunächst meine Auswahl zu treffen, Daten und Zahlungsmöglichkeiten einzugeben evtl. zusätzliche Optionen wie Reiseversicherung oder Mietwagen hinzuzubuchen und im Anschluss eine Übersichtsseite angezeigt zu bekommen, die das gesamte Angebot noch einmal zusammen fasst und ich meine Auswahl und meine Angaben kontrollieren kann, bevor ich meine verbindliche Zusage abgebe. Ich habe allerdings nicht damit gerechnet, dass ich bereits eine verbindliche Zusage abgebe bevor ich meine Zahlungs-, Kontodaten bekanntgebe. Immerhin könnten zwischen diesen zwei Schritten technische Störungen etc. den gesamten Bestellprozess unvollständig werden lassen. Aus meiner Sicht herrscht fehlt hier in hohem Grade eine Transparenz.
Nun meine Fragen: Ist das alleinige Anklicken des Buttons „Buchen und weiter" an dieser Stelle des Bestellprozesses bereits als Willenserklärung meinerseits zu werten, obwohl diese zu dem gegebenen Zeitpunkt noch nicht vollständig vorherrschte, da ein anderes Verhalten zu erwarten war? Handelt es sich hier um ein gültiges Rechtsgeschäft? Oder ist dieses Rechtsgeschäft aufgrund von fehlender Transparenz und unerwartetem Verhalten anfechtbar?
Antwort geschrieben am 23.01.2012 16:34:40 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
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die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Wenn man den Buchungsvorgang auf reisen.de nachvollzieht, läuft es anders ab, als von Ihnen beschrieben.
Wenn es sich aber so verhalten hat, wie von Ihnen beschrieben, dann liegt eine Irreführung vor, wenn es eine Statusanzeige gibt, die sagt, dass erst 60 % der Buchung abgeschlossen sind.
Ein wirksamer Vertrag ist dann nicht zustande gekommen.
Insoweit sollten Sie dies dem Anbieter mitteilen und darauf bestehen, dass der Vertrag unwirksam ist.
Stornogebühren sind nicht zu bezahlen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
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