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Grundstücksverkauf trotz Arbeitslosengeld 2


31.05.2012 12:08 |
Preis: 70,00 € |

Sozialrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Luisa Milazzo


| in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir würden gerne das Nachbargrundstück erwerben.
Das Grundstück ist ca. 400 qm groß (Kaufpreis ca. 8000 E), ungenutzt und stark verwahrlost. Unser Nachbar ist sehr daran interessiert das Grundstück zu verkaufen da sein Haus, das angrenzt, auch stark renovierungs- /sanierungsbedürftig ist und das Geld überwiegend zu diesem Zweck genutzt werden soll. Er ist jedoch ALG 2 Empfänger und befürchtet dadurch eine Kürzung seiner Bezüge.

Ist es möglich das wir das Grundstück kaufen können ohne Nachteile für unseren Nachbarn
(Z.B durch Ratenkauf, Schenkung an seinen Neffen etc.)?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 112 weitere Antworten zum Thema:
Arbeitslosengeld
31.05.2012 | 13:14

Antwort

von

Rechtsanwältin Luisa Milazzo
18 Bewertungen
Sehr geehrter Fragensteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

(Bitte beachten Sie, dass meine Antwort ausschließlich auf Ihren Angaben beruht. Sollten Sie relevante Umstände hier nicht geschildert haben, könnte sich eine andere Rechtslage ergeben.)

Ausgehend von den von Ihnen gemachten Angaben kann ich Sie beruhigen. Ihr Nachbar hat keine Kürzung seiner ALG 2- Bezüge zu befürchten, wenn er sein Vermögen durch Verkauf umwandelt:

Wenn Ihr Nachbar sein Grundstück veräußert, so stellt der Verkaufserlös kein Einkommen im Sinne des § 11 SGB II dar (regelt, welches Einkommen auf die Alg 2 Leistungen angerechnet wird) .

Vielmehr verändert er nur die Form, in welcher sein Vermögen vorliegt. Zunächst besitzt er ein Grundstück im Wert von 8000 €, sodann die 8000 € in Form von Geld. Der Wert verändert sich dadurch ja nicht.

An der Höhe seiner Leistungen ändert sich daurch nichts. Er erzielt kein Einkommen im Sinne einer Vermögenserhöhung. Die Höhe des Vermögens bleibt gleich.

Das Grundstück stand schon im Vermögen Ihres Nachbarn, als dieser Alg 2 beantragte, und wird wohl als solches auf sein Alg 2 nicht angerechnet worden sein, weil die Freibeträge für Vermögen nicht überschritten wurden.

Möglicherweise wird das Job Center, das für die Leistungen Ihres Nachbarn zuständig ist, entgegen der Rechtslage Ihrem Nachbarn den Verkaufserlös dennoch als Einkommen anrechnen, weil Fehler des Job Centers häufig sind. Probleme sind vorprogrammiert, wenn das Job Center nicht erfährt, woher die 8000 € stammen.

Um einer rechtswidrigen (!) Anrechnung vorzubeugen, sollte Ihr Nachbar beim Job Center die Verträge und Urkunden im Zusammenhang mit dem Grundstücksverkauf vorlegen, bevor Ihm der Verkaufserlös zugeht. Theoretisch würde es aber ausreichen, wenn er sich hierzu nachträglich erklärt, wenn das Job Center nachfragt.

Sollte das Job Center dennoch rechtswidrig (!) seine Leistungen kürzen, so kann und sollte er zunächst den für ihn verfahrenskostenfreien Widerspruch gegen entsprechende Bescheide über Küzung und/oder Rückforderung von Leistungen einlegen. Sollte auch das scheitern und tatsächlich ein rechtswidriger Widerspruchsbescheid ergehen, so ist die Klage dagegen vor dem Sozialgericht für Ihren Nachbarn nicht nur sehr erfolgsversprechend, sondern auch gerichtskostenfrei.

Eine Anmerkung allgemeiner Art möchte ich noch machen: Von Umgehungsversuchen wie Schenkungen usw, die erreichen sollen, dass Vermögen oder Einkünfte nicht auf Alg 2 Leistungen angerechnet werden, muss ich grundsätzlich immer dringend abraten. Wer sein Geld verschleudert oder verschenkt, um in den Genuss von Sozialleistungen zu kommen, handelt sozialrechtswidrig und hat grundsätzlich mit Rückforderungen zu rechnen, gegebenenfalls sogar mit strafrechtlichen Folgen (Stichwort Sozialleistungsbetrug).

Wenn Sie also das Grundstück einfach so kaufen und Ihr Nachbar die Verträge dem Job Center vorlegt, hat er grundsätzlich keine Nachteile zu erwarten.

Ich wünsche Ihnen, dass mit dem Kauf alles gut klappt und viel Freude mit dem neuen Grundstück.


Mit freundlichen Grüßen,

Luisa Milazzo
Rechtsanwältin


Luisa Milazzo
Endersstraße 3b
04177 Leipzig
Tel: 0341 60 43 61 00
Fax: 0341 6043 6103
Email: kontakt@luisa-milazzo.de
Web: www.luisa-milazzo.de

Ergänzung vom Anwalt 31.05.2012 | 13:40

Sehr geehrter Fragensteller, vorsorglich möchte ich noch eine kleine Anmerkung machen: Sollte Ihrem Nachbarn das Grundstück bislang aus besonderen Gründen nicht als Vermögen beim Alg 2 angerechnet worden sein, z.B. weil er es zu beruflichen Zwecken dringend gebraucht hat oder wegen unwirtschaftlichkeit der Verwertung, so könnte es, wenn er es nun verkauft, zu einer Anrechnung auf seine Leistungen kommen. Da Sie schildern, das Grundstück sei ungenutzt und verwildert gehe ich aber davon aus, dass solche Umstände wohl nicht vorliegen. Sicherheitshalber können Sie ihren Nachbarn zu solchen Umständen ja einfach befragen. Mit freundlichen Grüßen, Luisa Milazzo Rechtsanwältin
ANTWORT VON
Rechtsanwältin Luisa Milazzo
Leipzig

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