ich möchte ein Objekt erwerben, welches z. Zt. noch in der Zwangsverwaltung und –versteigerung steht.
Ich habe mit der Gläubigerbank verhandelt und die Gläubigerbank hat mir eine Summe mitgeteilt. Das Objekt ist ein Gewerbegrundstück mit Aufbauten. Der Verkäufer ist eine GmbH. Der Gesellschafter und Geschäftsführer ist mit einem Verkauf einverstanden.
Bei der GmbH wurde die Insolvenz in 2010 beantragt und mangels Masse in 2011 eingestellt.
Der Gesellschafter und Geschäftsführer ist Liquidator der Gesellschaft.
Meine Fragen:
Durch die Sache, dass das zu erwerbende Objekt im Betriebsvermögen ist, frage ich mich, ob der Verkauf umsatzsteuerpflichtig ist?
Wenn dies der Fall wäre, frage ich mich weiter, ob ich als Privatperson nicht davon ausgehen kann, dass die Summe, die die Gläubigerbank von mir verlangt, die Summe inkl. Umsatzsteuer ist?
Dass das Objekt im Betriebsvermögen der GmbH ist, ist der Gläubigerbank natürlich bekannt.
Es wäre natürlich optimal, wenn die Summe, die mir die Gläubigerbank mitteilte inkl. Umsatzsteuer ist und ich diese Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet bekomme.
Bitte um Information.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort geschrieben am 15.01.2012 17:02:31 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Patrick Hermes
Luisenstr.25, 80333 München, Tel: 089-592033, Fax: 089-594187
Erbrecht, Steuerrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Internationales Recht
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Der Verkauf des Betriebsvermögens durch den Liquidator , dessen Unternehmenseigenschaft bis zur Beendigung der Liquidation fortbesteht, stellt
eine umsatzsteuerbare Lieferung dar, die je nach dem Gegenstand umsatzsteuerfrei ist oder mit Umsatzsteuer belastet ist. Wenn hier das Grundstück zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat, ist die Lieferung umsatzsteuerpflichtig.Nach § 4 Nr. 9a UStG wiederum sind allerdings die Geschäftsvorgänge, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, von der Umsatzsteuer befreit. Damit wäre der Verkauf eines Grundstückes umsatzsteuerbefreit.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Hermes
Rechtsanwalt
auch Fachanwalt für Steuerrecht
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