Grundstücksübertragung an Söhne
26.01.2012 19:38 |
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Grundstücke
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Rechtsanwalt Dennis Meivogel
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An alle Multitalente :-)
Ich habe versucht, die Fragen möglichst direkt zu stellen, bin jedoch für ergänzende Tipps und Ausführungen sehr dankbar.
Folgender Sachverhalt:
Die Eltern möchten ihr Grundstück (Verkehrswert ca. 35.000 €) an 2 Ihrer 5 Kinder übertragen. Die Übertragung erfolgt entgeltlich gegen Zahlung des Verkehrswertes durch die Erwerber, wobei der Kaufpreis gestundet wird (notariell vereinbart).
Sozialamtliche Aspekte:
Verstehe ich es richtig, dass im Pflegefall der Eltern, die eine später evtl. eintretende Pflege nicht vollständig zahlen können, das Sozialamt bei obiger Konstellation keine Rückgriffsmöglichkeiten auf das Grundstück hat (von Elternunterhalt abgesehen)? Spielt eine eventuelle Verszinsung des Kaufpreis-Darlehens durch die Eltern eine Rolle?
Erbrechtliche Aspekte:
Durch die Übertragung des Grundstücks an die 2 Söhne wird im Erbfall wahrscheinlich kein Vermögen vorhanden sein. Haben die restlichen Pflichtteilsberechtigten bei obiger Gestaltung eine Rückgriffsmöglichkeit auf das Grundstück? Falls ja, in welchem Zeitraum nach Übertragung?
Steuerliche Aspekte:
Die Eltern, die auch weiterhin im übertragenen Grundstück (kein Wohnrecht vereinbart) wohnen, vereinbaren mit den Söhnen einen Mietvertrag. Die monatliche Miete entspricht wohl auch ungefähr den monatlichen Zahlungen der Söhne aus der Stundung des Kaufpreises.
Ist es richtig, dass weder Gewinn noch Verlust steuerlich von Relevanz sind, wenn die vereinbarte Kaltmiete weniger als 56% der ortsüblichen Miete beträgt?
Wird es von der Finanzverwaltung als steuerlicher Gestaltungsmissbrauch aufgefasst, falls Miete und Rate gleichauf sind und ein Verlust aus der Vermietung entsteht?
Ist die Erstellung eines Verkehrswertgutachzens vor Übertragung sinnvoll.
Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung.









