Grundstückskauf samt Verpflichtung mit einem bestimmten Bauträger zu bauen
Preis: 50,00 € |
Grundstücke
Beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wehle
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe folgenden Fall: Mit meiner Familie möchte ich ein unbebautes und voll erschlossenes Grundstück erwerben, das allerdings einer privaten Baufirma gehört.
Diese Firma bietet mir das Grundstück zum Kauf unter der Bedingung an, dass ich 5000 Euro nachzahlen muss, sofern ich mich entscheide, nicht mit dieser Firma zu bauen.
So weit, so gut. Wir waren mit den zusätzlichen Kosten einverstanden und haben den Kaufvertragsentwurf nun vom Notar erhalten. Und hier ist der betreffende Abschnitt folgendermaßen formuliert:
"Die Vertragsteile sind sich darüber einig, dass das vertragsgegenständliche Grundstück vom Käufer zum Zwecke der Bebauung mit einem Wohngebäude erworben wird, wobei hierbei Bauarbeiten vom Verkäufer erbracht werden sollen.
Für den Fall, dass der Verkäufer vom Käufer nicht mit der Durchführung von Bauarbeiten hinsichtlich des vom Käufer geplanten Bauvorhabens beauftragt werden sollte, ist der Käufer verpflichtet, an den Verkäufer einen Kaufpreis in Höhe von 5000 Euro nachzuentrichten. Die Nachzahlung hat innerhalb von vier Wochen, gerechnet ab Auftragserteilung an einen anderen Bauträger auf das vorgenannte Konto der Verkäufers zu erfolgen.
Der Käufer verpflichtet sich hiermit, dem Verkäufer unverzüglich über den Abschluss eines Bauvertrages mit einem anderen Bauträger zu unterrichten. Der Käufer haftet für jeden Schaden, der dem Verkäufer aus der verzögerten Information über den Abschluss eines Bauvertrages mit einem anderen Bauträger entsteht."
Die 5000 Euro sowie eine unverzügliche Unterrichtung bei Abschluss eines Vertrages mit einem anderen Bauträger klingen für uns in Ordnung. Aber ansonsten wirkt die Formulierung teilweise schwammig. Wir haben den Notar angerufen, der den Kaufvertragsentwurf verfasst hat und nachgefragt. Er versichert, dass keine anderen Folgen, als die im Text benannten, geschehen können. Weder könne der Kaufvertrag an sich ungültig werden, noch uns eine Schadensersatzklage drohen, obwohl geschrieben steht, wir wären uns einig, gemeinsam zu bauen. Nur das Bauvorhaben sollten wir laut Notar genauer beziffern, z.B. mit "Erstellung eines Rohbaus" o.ä.
Dazu unsere Frage: Können uns aus diesem Abschnitt doch Probleme entstehen, wenn wir nicht mit dem Verkäufer gemeinsam bauen, außer die genannten 5000 Euro, wenn wir den Verkäufer unverzüglich informieren?
Wir hätten gerne eine anwaltliche Bestätigung, dass dieser Kaufvertrag für uns keine zusätzlichen Fallstricke durch die Bindung an einen Bauträger enthält, damit wir am Ende nicht noch in ein Schadensersatzklage oder ähnliches verwickelt werden.
Wir danken für Ihre Hilfe und freuen uns auf Ihre Antwort.
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