Grundstückseigentümer fordert Erbbauzinserhöhung bei Verkauf
06.03.2013 11:16 |
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Grundstücke
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Rechtsanwalt André Meyer
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Im Jahr 2012 haben wir ein Haus auf einem Erbbaugrundstück erworben. Grundstückseigentümer ist die Gemeinde. Der Erbbauvertrag ist von 1939 und wurde für 99 Jahre geschlossen. Zur Erbbauzinsanpassung wurden ursprünglich die Veränderungen des Lebenshaltungskostenindex vereinbart. Die Anpassungen wurden in der Vergangenheit jedoch sehr selten durchgeführt, sodass der in 2012 aktuelle Erbbauzins bei rd. 370,- Euro pro Jahr lag.
Im Vorfeld des Verkaufs hat die Gemeinde den damaligen Eigentümern schon mitgeteilt, dass sich bei Verkauf der aktuelle Erbbauzins auf 2.520,- pro Jahr erhöhen wird (ca. 7-fache Erhöhung). Begründet wurde dies mit den geänderten wirtschaftlichen Verhältnissen und der nicht mehr zeitgemäßen Höhe des Erbbauzinses. Gleichzeitig wurde verlangt, dass der zukünftig Käufer eine Vollmacht für die Gemeinde zur Ergänzung des Erbbaurechtsvertrages und die Zustimmung zur Erbbauzinserhöhung in vorgenannter Höhe bei einem Notar beurkunden lässt. Beide Punkte waren Voraussetzung zur Zustimmung der Gemeinde zum Verkauf.
Im Mai 2012 haben wir letztlich den Kaufvertrag, die Vollmacht für die Gemeinde sowie die Zustimmung zur Erbbauzinserhöhung protokolliert. Daraufhin hat die Gemeinde ihre Zustimmung zum Verkauf erteilt, einen Nachtrag zum bestehenden Erbbaurechtsvertrag protokolliert und den Erbbauzins ab Eigentumsübergang (01.07.2012) auf 2.520,- Euro pro Jahr erhöht. Die Frage ist nun, ob die Gemeinde berichtigt war, ihre Zustimmung zum Verkauf von der Zustimmung des Käufers zu dieser gravierenden Erbbauzinserhöhung sowie der Erteilung einer Vollmacht zur Protokollierung eines Nachtrags zum Erbbauvertrag abhängig zu machen. Zumindest die Erbbauzinserhöhung erscheint nicht zulässig (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 3.11.2005 - 15 W 337/05). Falls dies zutreffend ist, welche Konsequenzen würden sich daraus ergeben bzw. welche Möglichkeiten haben wir, um dagegen vor zu gehen?
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