Grundstücksbewertung bei Schenkung
| 22.06.2010 22:21 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Preis: ***,00 € |
Steuerrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
| in unter 2 Stunden
Meine Schwiegermutter möchte ihr Haus (oder Teile davon) an ihre zwei Kinder (meinen Mann und meine Schwägerin) verschenken. Dabei soll durch Einhaltung der Schenkungsfreibeträge keine Schenkungssteuer anfallen. Andererseits soll aber möglichst viel verschenkt werden, um eine eventuell in der Zukunft anfallende Schenkungsteuer zu vermeiden. Die Belastungen des Hauses sollen voraussichtlich von den Beschenkten als Gesamtschuldner mitübernommen werden.
Um nun feststellen zu können, in welcher Höhe Anteile verschenkt werden können (oder vielleicht sogar das ganze Haus), muss der Wert des Hauses möglichst genau festgestellt werden. Im Jahre 2003 wurde der Wert vom Finanzamt mit ca. 1 Mio. € festgestellt.
Dabei stellt sich folgende Frage:
Wie wirkt sich die Übernahme von Belastungen des Grundstückes durch die Beschenkten auf die Bewertung des Hauses für die Schenkung aus?
Die Schenkerin hat in den letzten Jahren zwei Darlehen aufgenommen, die bisher kaum getilgt sind und die jeweils durch eine Grundschuld gesichert sind. Dabei handelt es sich zum ersten um ein Darlehen zur Zahlung der Erbschaftsteuer an das Finanzamt. Außerdem hat meine Schwiegermutter ein Darlehen aufgenommen, dessen Betrag sie ihrerseits als Darlehen ihrem Schwiegersohn zur Verfügung gestellt hat. Dieser wird den Betrag mit 5 % Zinsen im Laufe der nächsten 20 Jahre gegenüber meiner Schwiegermutter tilgen. Schuldner gegenüber der Bank ist und bleibt meine Schwiegermutter.
Außerdem soll der Schenkerin im Gegenzug zur Schenkung ein umfassender lebenslänglicher Nießbrauch einschließlich aller Mieten und sonstiger Einnahmen eingeräumt werden.
Welche dieser Belastungen kann man wie vom Wert des Hauses abziehen? Was passiert, wenn das o.g. Darlehen über 200.000 € getilgt wird (z.B. vor Fälligkeit) oder wenn meine Schwiegermutter früh versterben sollte und daher der Nießbrauch nur für einen kurzen Zeitraum gewährt wurde?
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 48 weitere Antworten zum Thema:
Schenkung
Schenkung









