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Frage geschrieben am 01.08.2011 15:48:36

Grundstück zum Nachbarn/ unterschiedliche Höhe

Rechtsgebiet: Grundstücke | Einsatz: € 28,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1074
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 54 weitere Antworten zum Thema Grundstück.
Hallo,
Wir würden gerne auf unserer Grundstücksgrenze eine Hecke pflanzen!
Da unser Grundstück aber 1m tiefer liegt wie das unserer Nachbarn, wissen wir nicht welche Höhe unsere Hecke erreichen darf! Wenn unsere ursprüngliche Höhe zählt, erreichen wir ja nie den erwünschten Sichtschutz!

Das Grundstück unserer Nachbarn wurde früher irgendwann einmal aufgeschüttet als ein Anbau am Haus vorgenommen wurde! (weder unsere Nachbarn noch wir waren damal Besitzer dieser Grundstücke!)

Zu unserer seite wurde dann eine 1m hohe Stützmauer angebracht.

Bei normaler Bepflanzung, d.h 50cm Abstand zur Grenze dürfte die Hecke ja dann nur 1,80m werden,das heißt sie ragt ja gerade mal 80cm über die Mauer!? Also als Sichtschutz für uns absolut unzureichend! Da wir ja deutlich darunter liegen!
Gibt es Möglichkeiten über einen höheren Sichtschutz?
Bei Anbringung einer Palisaden-Wand auf unserem Grundstück gilt da daselbe?

Wenn die Palisaden Wand auf der Stützmauer angebracht werden würde, wie hoch dürfte sie dann sein?


Antwort geschrieben am 01.08.2011 16:32:00
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf.


Bitte beachten Sie vorab, dass meine nachstehenden Ausführungen nur eine erste rechtliche Einschätzung auf der Grundlage Ihrer Angaben darstellen können. Der Umfang meiner Beratung ist dabei durch die zwingenden gesetzlichen Vorgaben des § 4 Abs. 2 RVG begrenzt.

Sie dürfen auf Ihrem Grundstück eine Hecke pflanzen. Wenn diese aber größer als 1,80 Meter werden soll, müssen Sie den Grenzabstand auf 0,50 Meter plus Mehrhöhe gegenüber 1,80 M vergrößern.

Die Höhe des Sichtsschutzes ist also unproblematisch - Sie müssen aber einen entsprechend höheren Grenzabstand einhalten.

Das gilt auch für die Anbringung einer Palisade. Hier greift § 11 NRG BaWü:

Es ist dann ein Grenzabstand einzuhalten, entsprechend der Mehrhöhe, die über 1,50 Meter hinausgeht.

Die Palisaden dürften also nur eine Höhe von 0,5 Meter erreichen, um auf eine zulässige Gesamthöhe von 1,50 Metern zu kommen.

Stellen Sie die Palisade also auf die Stützmauer, und erreicht der Sichtschutz damit eine Gesamthöhe von 2 Metern, erhöht sich der einzuhaltende Grenzabstand um 0,5 Meter.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben. Für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen stehe ich zur Verfügung.


Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.



Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt

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