im November 2010 habe ich über einen Immobilienmakler ein Gartengrundstück mit Bungalow für 15.000,-- Euro verkauft. Der Vertrsg wurde von einer Notarin aufgesetzt und von allen Parteien unterschrieben. Jetzt stellt sich heraus, dass der Verkäufer kein Eigenvermögen hat, sondern die Finanzierung angeblich über einen Bausparvertrag regeln will. Von Woche zu Woche werde ich vertröstet, und es zeichnet sich ab, dass keine Zahlung erfolgen wird. Der Makler hat 1500,-- Provision kassiert und sich weiter um nichts gekümmert.
Frage 1:
Ist eine Rückführung problemlos möglich? Sollten Kosten entstehen - wer trägt sie?
Frage 2:
Kann ich vom Käufer Schadenersatz verlangen, weil er das Grundstück 5 Monate lang blockiert hat? Ich hatte es in dieser Zeitspanne eventuell anderweitig verkaufen können.
Für Ihre Antwort danke ich schon jetzt.
Freundliche Grüße
Antwort geschrieben am 15.03.2011 16:37:36 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Sascha Steidel
Wrangelstrasse 16, 24105 Kiel, Tel: 0431-895990, Fax: 0431-84930
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Verkehrsrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Zivilrecht
Bewertungen: 300
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Ihre Anfrage(n) möchte ich anhand Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt beantworten:
Der notarielle Kaufvertrag sah eine Fälligkeitsregelung für die Kaufpreiszahlung und zudem eine Verzinsungspflicht bei Nichtzahlung vor.
Da der Käufer diesen Fälligkeitstermin hat verstreichen lassen, befindet er sich in Verzug. Sie sind daher berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten und die Rückabwicklung des Kaufes sowie zusätzlich Schadensersatz ( vergebliche Makerkosten, ggf. anteilige Notarkosten, Gerichtskosten etc. ) zu verlangen.
Sie sollten - sofern noch nicht geschehen- dem Käufer eine schriftliche Frist zur Zahlung des Kaufpreises nebst Zinsen setzen und anschliessend nach Fristablauf den Rücktritt erklären und Schadensersatz geltend machen. Die Zustellung dieses Schreibens muss nachweisbar sein.
Gern kann ich Sie in diesem Fall vertreten. Sofern Sie dies wünschen, wenden Sie sich per Mail oder Telefon an mich. Eine Kopie des Kaufvertrages wäre dazu nötig.
Der Schadensersatzanspruch umfasst auch eine Entschädigung für die fünfmonatige Nutzung des Grundstücks sowie sämtliche mit dem Kauf und dessen Rückabwicklung ( auch Rechtsanwaltskosten !) zusammenhängenden Kosten.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen einen hilfreichen rechtlichen Überblick verschafft und die aufgeworfenen Fragen damit zufriedenstellend beantwortet zu haben. Bitte beachten Sie, dass es sich hier lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung handelt, die eine umfassende Prüfung der Sach- und Rechtslage unter Vorlage der betreffenden Unterlagen nicht ersetzen kann und soll.
Mit freundlichem Gruß
S.Steidel
Rechtsanwalt
Für die weiteren Kontaktdaten oder nähere Informationen besuchen Sie gern meine website, rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir direkt eine eMail.
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