Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 43 weitere Antworten zum Thema Grundstück.
Hallo Herr Anwalt,
ich hoffeich kann es etwas kurz fassen aber auch verständlich rüber bringen. Ich bin manuela,28 jahre jung, verheiratet und wir haben ein eigenes heim auf einem privatgelände wo auch eine behindertenwerkstatt ist, ein paketservice und und mehrere garagen(große und kleine). Die behindertenwerkstatt steht quasi in der mitte des ganzen geländes und mann kann somit um das ganze gelände fahren. das hauptproblem besteht darin das eine garage an jungs vermietet wurde die 18 -19 jahre jung sind. diese werden zum richtigen problemfall. es ist ständig laute musik, es wird autorennen, mind. jeden samstag betrieben auf dem gelände, versperren mitihren autos die durchfahrt(mit absicht) und reagieren auf keiner meiner aussagen.Und das schlimmste ist sie fahren immer sehr schnell aufdem gelände. wenn ich aus meinen tor fahre sehen die mich nicht wenn die umdie ecke geschossen kommen. es ist nur eine frage der zeit bis was passiert. Aber das machen fast alle!Die polizei sagte mir man könne dagegen nichts machen da es ein öffentlicher weg ist den jeder benutzen darf. aber dann müsste doch wenigstens schilder aufgestellt werden oder die stvo eintreten. das mit den jungs macht mich fertig. ich muss dazu sagen das mein mann leider seit nov.10 in haft ist, da er damals fehler gemacht hat und seitdem er weg ist wird es immer schlimmer. Es ist nicht mehr aus zu halten. jeden tag das gleiche und jedes wochenende weiss ich schon was passiert. daraufhin habe ich anzeigen bei der polizei erstattet aber die sagten mir nur man kann nichts machen nur immer die polizei rufen wenn sie gerade autorennen fahren. aber bis die das sind sind die fertig. das ist nicht zu fassen wir haben hier eigentum und können nicht einfach mal so umziehen und da kommen einfach paar kleine jungs mieten sich eine garage und beherschen das ganze gelände. das kann doch nicht sein mann muss sich doch irgentwie wehren können? wenigstens das sie langsam fahren mussen, keine rennen mehr, kein versperren der durchfahrt. der vermieter der garage hat auch ein grundstück auf dem gelände und der kann uns nicht leiden. ich denke mal er hat zu den jungs gesagt das sie so sein sollen. dieser wiederrum hat auch noch müll auf unserer seite des grundstücks stehen was er nicht entfernt und dann haben wir auf dem gelände noch eine kleine garage die wir mit diesem vermieter teilen aber da kommen wir nicht rein da er einen zaun vor der tür befestigt hat. ich hoffe sie konnten etwas verstehen. über jeden rat bin ich dankbar.
Antwort geschrieben am 19.03.2011 23:54:20 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Alexander Stephens
Neuhauserstr. 3, 80331 München, Tel: 089 23 66 20-63, Fax: 089 25 55 13-2717
Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Betäubungsmittelrecht, Opferschutzrecht
Bewertungen: 171
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ich bedanke mich für Ihre Frage und hoffe Ihnen auf Basis Ihrer Angaben wie folgt weiterhelfen zu können:
Zu Ihrer ersten Frage bzgl. der Autorennen:
Natürlich sind im Rahmen der StVO – die auf öffentlichen Grundstücken uneingeschränkt Anwendung findet – Autorennen verboten und würden verwaltungs- und ordnungsrechtlich entsprechend geahndet, soweit dies den Behörden bekannt wird.
Sollte es in diesem Rahmen tatsächlich zu Situationen kommen, bei denen Sie konkret gefährdet werden – so wie Sie es beispielsweise schildern – dann steht eine Straftat, nämlich zumindest eine Gefährdung des Straßenverkehrs im Raum, die von der Polizei verfolgt werden MUSS!!! Insoweit können Sie ohne Weiteres eine entsprechende Strafanzeige gegen die Täter stellen.
Soweit Sie durch den Lärm belästigt werden und dieser die öffentlichen Grenzwerte überschreitet hätten Sie sowohl verwaltungs- wie zivilrechtliche Möglichkeiten gegen die Herrschaften vorzugehen. Ordnungsrechtlich müssten Sie eine Anzeige bei der Kreisverwaltungsbehörde – meist Ordnungsamt – stellen, zivilrechtlich müssten Sie sich eines Anwaltes bedienen der eine entsprechende Unterlassungsklage bei Gericht einreichen könnte.
Bzgl. Ihrer Probleme mit Ihrem Nachbarn, ist es grds. so, dass Sie im Rahmen von Miteigentum natürlich auch ein uneingeschränktes Nutzungsrecht haben, Ihnen insoweit auch der Zugang hierzu ermöglicht werden muss. Soweit der unliebsame Nachbar auch noch seinen Müll auf Ihrem Grundstück ablagert haben Sie auch hier Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche, die Sie nötigenfalls gerichtlich durchsetzen müssten.
Zusammenfassend rate ich Ihnen also im Falle einer konkreten Gefährdung Ihrer selbst durch die Autorennen Strafanzeige bei der Polizei wegen Gefährdung des Straßenverkehrs gem. § 315c StGB zu stellen und die Polizisten darauf hinzuweisen, dass sie sich selbst wegen Strafvereitelung im Amt strafbar machen, wenn die Ihre Anzeige nicht aufnehmen. Hinsichtlich der anderen Probleme sollten Sie sich eines Anwaltes bedienen um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Abschließend hoffe ich, Ihnen einen ersten Einblick* in die Rechtslage verschafft zu haben und stehe Ihnen jederzeit und ausgesprochen gern für (kostenlose) Rückfragen zur Verfügung!
Sollten Sie ein persönliches Gespräch wünschen, können Sie mich über 123recht.net auch im Wege einer (kostenpflichtigen) Telefonberatung konsultieren (http://www.123recht.net/loginvoip.asp?lawyerid=104930) oder sich gerne auch über unsere Online-Kanzlei www.onlinerechtsanwaltskanzlei.de mit mir in Verbindung setzen.
Da wir bundesweit tätig sind, vertrete ich Sie auch gerne anwaltlich, wenn Sie dies wünschen, wobei die Kommunikation auch via Email, Post, Fax und Telefon erfolgen kann und einer daher auch kostengünstigeren Beauftragung nicht entgegen steht.
Ich bedanke mich nochmals herzlichst für Ihre freundliche Frage und verbleibe mit freundlichen Grüßen aus München,
Ihr
Alexander Stephens
__________________________________________________________________________________
*Hinweis:
Bei der obigen Beantwortung Ihrer Frage, die ausschließlich auf Ihren Angaben basiert, handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes. Bitte berücksichtigen Sie deshalb, dass dies eine umfassende juristische Begutachtung nicht ersetzen kann und soll.
Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung unter Umständen sogar völlig anders ausfallen. Nutzen Sie deshalb die kostenlose Rückfragemöglichkeit, sollten noch Fragen offen stehen. Über eine positive Bewertung durch Sie würde ich mich sehr freuen.
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 20.03.2011 00:08:16
Vielen dank Herr Stephens für Ihre schnelle antwort! Das war erstmal eine ausreichende Antwort und ich möchte mich gerne noch einmal mit Ihnen besprechen wie ich mich weiter verhalten werde und welche schritte ich einleiten möchte. Gerne würde ich auch auf Ihrem Angebot zurück kommen, dass sie mich evtl. vertreten könnten. Ich werde mich in den nächsten zwei tagen bei ihnen melden.
Vielen dank
MfG
Vielen dank Herr Stephens für Ihre schnelle antwort! Das war erstmal eine ausreichende Antwort und ich möchte mich gerne noch einmal mit Ihnen besprechen wie ich mich weiter verhalten werde und welche schritte ich einleiten möchte. Gerne würde ich auch auf Ihrem Angebot zurück kommen, dass sie mich evtl. vertreten könnten. Ich werde mich in den nächsten zwei tagen bei ihnen melden.
Vielen dank
MfG
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 21.03.2011 12:41:26
Sehr gerne. Sie können sich jederzeit an uns wenden.
Herzliche Grüße aus München,
Ihr
Alexander Stephens
Sehr gerne. Sie können sich jederzeit an uns wenden.
Herzliche Grüße aus München,
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Alexander Stephens
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