Grundsicherung im Alter / voller Erwerbsminderung - Haushaltsgemeinschaft?
08.02.2012 11:27 |
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Sozialrecht
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Rechtsanwalt LL.M.; M.A. Michael Grübnau-Rieken
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Sehr geehrte Frau Anwältin,
sehr geehrter Herr Anwalt,
seit 2003 lebe ich gemeinsam mit meinen Eltern in einer Doppelhaushälte, die ca. 120 qm gesamt hat. Da ich selbstständig bin, unterhalte ich im ausgebauten Dachgeschoss mit ca. 35 qm mein Büro. Zu diesem Büro gehört noch eine Dusche mit WC und Waschbecken.
Ferner habe ich im 1. Stock mein Schlafzimmer. Zwei Räume, also ein weiteres Schlafzimmer und Arbeitszimmer gehört meinen Eltern. Gesamt ca. 30 qm.
Das Bad, die Küche sowie das Wohn- und Esszimmer, als auch den Keller teilen wir uns. Es gibt auch einen Untermietervertrag mit meinem Vater, der dies genau aufzeigt.
Mein Vater ist über 70 Jahre alt, zu 80 % Schwerbehindert und erhält nur eine Minirente. Deshalb hat er beim Landratsamt Grundsicherung beantragt, die auch bewilligt wurde.
Seit er eine neue Sachbearbeiterin hat, wird auf einmal extrem nachgebohrt. Mein Mutter bekommt nun seit Oktober 2011 Grundrente wegen voller Erwerbsminderung, die ebenfalls sehr klein ist. Sie ist ebenfalls mit 50% schwerbehindert.
Obwohl das SGB XII keine Bedarfsgemeinschaft kennt, steht dies regelmäßig auf den Bescheiden meines Vaters. Ich kenne aus dem SGB XII entweder eine Haushalts- oder Wirtschaftsgemeinschaft.
Nun ist es in der Tat so, dass wir an den Wochenenden gemeinsam essen und auch die Wäsche aus kostengründen gemeinsam gewaschen wird. Ansonsten kaufe ich mir meine Haushaltsartikel (Kleidung, Drogerieartikel, Lebensmittel etc.) alleine.
Da meine Mutter schlecht zu Fuß ist, nehme ich sie mind. 1 x pro Woche zum Einkaufen mit. Des öfteren gehen wir am Samstag gemeinsam einkaufen und essen eine Kleinigkeit zu mittag. Wir gehen gemeinsam zum Shoppen und zum Friseur, oder bringe bzw. begleite sie zum Arzt. Das ist mein Beitrag zum sog. soziokulturellen Existenzminimum, denn ansonsten kommt meine Mutter nicht wirklich außer Haus.
Nun mussten meine Eltern erneut einen Fragebogen ausfüllen. Die Abgabefrist war am 24.01.2012. Heute habe ich erfahren, dass sich die Sachbearbeiterin für Morgen angemeldet hat, um unsere Wohnverhältnisse in Augenschein zu nehmen.
Aufgrund meiner Selbstständigkeit arbeite ich seit Jahren tagsüber außer Haus, kann an dem Termin also nicht teilnehmen. Nun bin ich etwas nervös, weil ich nicht weiß, was die Dame alles darf und was nicht? Darf sie Schränke, z. B. Kühlschrank anschauen? Darf sie mein Schlafzimmer anschauen, vor allem mein Büro und dort Schränke öffnen?
Meine Eltern sind beide schwerbehindert. Soweit es meine Zeit, gelegentlich auch finanzielle Mittel zulassen (mein Einkommen liegt unter 100.00 Euro), unterstütze ich sie selbstverständlich. Somit kann die Vermutung einer Haushaltsgemeinschaft doch eigentlich nicht angenommen werden. So sagt es zumindest das SGB XII.
Können und dürfen Räumlichkeiten wie Bad, Küche und Gemeinschaftsraum (in diesem Fall Wohn- und Esszimmer, Keller) überhaupt bei der Wohngemeinschaft berücksichtigt werden?
Herzlichen Dank für eine Antwort.
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