Frage geschrieben am 19.03.2010 10:38:36
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Grundschuld wann löschen ?
Rechtsgebiet: Kredite | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2238Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Die Sparkasse behauptet nun, ich müsse die Löschung beantragen oder die Löschungsbewilligung wieder zurück geben.
Frage: Gibt es eine zu beachtende Frist, wann die Löschung der Grundschuld vollzogen sein muss ? Falls irgendwo nachzulesen, bitte §.
Antwort geschrieben am 19.03.2010 16:25:25 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
Stedinger Str. 39a, 27753 Delmenhorst, Tel: 04221-983945, Fax: 04221-983946
Zivilrecht, Steuerrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Fachanwalt Familienrecht
Bewertungen: 191
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die Grundschuld valutiert zwar nicht, da das Darlehen zurückgezahlt wurde (sie lebt aber sofort wieder auf, soweit neue Verbindlichkeiten gegenüber dem Grundpfandrechtsgläubiger entstehen sollten). Dennoch ist es ratsam, hier eine Löschung vornehmen zu lassen, da die Grundschuld natürlich trotzdem eine Belastung darstellt.
Die Löschungsbewilligung ist, nachdem sie notariell beglaubigt wird, beim Grundbuchamt vorzulegen und die Löschung zu beantragen.
Der Anspruch auf Löschung einer Grundschuld verjährt nach §196 BGB innerhalb von zehn Jahren nach Tilgung der gesicherten Forderungen, eine Verlängerung nach Vereinbarung mit der Bank ist auf 30 Jahre möglich.
Ich würde jedoch, falls Sie die Grundschuld nicht mehr für weitere Kredite benötigen, die Grundschuld umgehend löschen lassen.
Nutzen Sie gerne auch die kostenlose Nachfrage!
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