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Frage geschrieben am 21.08.2011 19:02:24

Grundschuld

Rechtsgebiet: Grundstücke | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 689
Im Grundbuch ist Herr P. als Eigentümer eingetragen.
Im Grundbuch ist auch eine Auflassungsvormerkung für Firma T.eingetragen.
Ich habe der Firma T. Geld ausgeliehen.
Im Leihvertrag war die Eintragung einer Grundschuld ausgemacht.
Die Eintragung ist nicht erfolgt.
Mir wurde gesagt der Eigentümer Herr P. lässt die Eintragung der Grundschuld nicht zu.
Es sind bereits mehrere Grundschulden eingetragen. Es hat den Anschein von Firma T.
Ist Firma T. berechtigt die Grundschuld für mich eintragen zu lassen, oder braucht sie dazu die Genehmigung des Eigentümers, oder reicht die Auflassungsvormerkung aus?


Antwort geschrieben am 21.08.2011 19:42:02
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26726, Fax: 0441 26892
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Sehr geehrter Ratsuchender,


die Auflassungvormerkung reicht nicht dazu aus, dass die Firma T etwas in das Grundbuch des Nocheigentümers P ohne dessen Genehmigung eintragen lässt.


Es wird also die Genehmigung von Herr P - oder ein diese Genehmigung ersetzendes Urteil - benötigt. Liegt beides nicht vor, kann nichts zulasten des P. eingetragen werden.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 21.08.2011 20:00:34

Wie kann ich so ein Urteil bekommen?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 21.08.2011 20:46:45

Sehr geehrter Ratsuchender,


so ein Urteil bekommen Sie, wenn Sie erfolgreich vor Gericht ein Verfahren geführt haben


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle
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