Grundriss unklar - Gehört der Raum mir oder dem Nachbarn
| 20.05.2012 20:57 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Preis: ***,00 € |
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Oliver Wöhler
| in unter 2 Stunden
Hallo,
mein Lebenspartner und ich haben von meiner Oma ein Haus überschrieben bekommen. Bis vor kurzem haben wir noch darin gelebt. Jetzt sind wir in einen Neubau auf dem gleichen Grundstück gezogen und meine Oma lebt nach einem Sturz (evtl. nur vorrübergehend) bei meiner Mutter zur Pflege. Somit steht das Haus momentan leer. Das Haus ist mit dem Haus unserer Nachbarn zusammengebaut, oder besser gesagt, es war mal ein ganzes Haus, welches in zwei Häuser aufgeteilt wurde. Es ist also ähnlich einem Doppelhaus. Meine Oma hat das Haus vor 60 Jahren gekauft. Zu diesem Zeitpunkt wurde auch das Haus aufgeteilt. Von ihrer Küche, die an die Nachbarswand grenzt, geht eine Speisekammer ab (ca. 4,5m²) die eigentlich in den Teil der Nachbarn ragt. Dieser Raum ist auch nur von unserem Haus aus zugänglich. Beim Kauf des Hauses wurde meiner Oma dieser Raum zugeteilt vom Verkäufer. Jetzt sind die Nachbarn auf uns zugekommen und möchten, dass wir diesen Raum ausräumen weil sie ihn von Ihrem Teil aus zugänglich machen möchten, da dieser angeblich nicht uns, sondern ihnen gehört. Das Problem ist, dass diese Speisekammer in keinem unserer Pläne korrekt eingezeichnet wurde. (Letzter eingereichter Plan von 1963) Meine Oma hatte zwar wohl vor ca. 10 Jahren mit einem Notar Kontakt (nach einer Vermessung der Nachbarn), der meinte, dass ihr der Raum gehört und sie sich ihn eintragen lassen solle. Dies hat sie jedoch versäumt, weil sie es nicht für notwendig angesehen hatte. Jetzt ist für uns die Frage, ob uns dieser Raum gehört oder nicht, und ob wir evtl. die Hauspläne der Nachbarn einsehen können, um zu sehen wie oder ob die Speisekammer bei ihnen eingezeichnet ist. Sollte der Raum den Nachbarn gehören, haben wir Angst, dass uns diese mit Mietnachforderungen oder Kosten wegen der Grundsteuer kommen könnten. Leider ist vor 60 Jahren alles noch auf gegenseitigem Vertrauen passiert und somit nirgends etwas schriftlich vorhanden. Könnte hier das Gewohnheitsrecht greifen?
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 14 weitere Antworten zum Thema:
Nachbarn
Nachbarn









