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Frage geschrieben am 30.07.2010 11:06:53

Grundbucheintrag

Rechtsgebiet: Mietrecht, Wohnungseigentum | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1241
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Guten Tag.
Im Grundbuch ist eingetragen:
Die Aufteilung geschieht wie folgt:
1/3-tel Miteigentumsanteil, verbunden mit Sondereigentum an der Wohnung 2 sowie das Sondernutzungsrecht an dem befestigten KFZ- Stellplatzes Nr. 2 des Aufteilungsplanes sowie das Nutzungsrecht an der im anliegenden Lageplan grün eingezeichneten Fläche des Flurst. …

Bitte um Beantwortung folgender Frage:
Kann durch Mehrheitsbeschluss (2* Zustimmung – 1* Ablehnung durch Eigentümer), das im Grundbuch eingetragene Nutzungsrecht entzogen bzw. beschränkt werden? Es soll ein Teil der Fläche (siehe bitte oben ...Lageplan grün) für einen gemeinschaftlich nutzbaren Parkplatz ausgewiesen werden.
Vielen Dank


Antwort geschrieben am 30.07.2010 13:03:44
Rechtsanwalt Ralf Mydlak
Bismarckstraße 80, 10627 Berlin-Charlottenburg, Tel: 030-3132044, Fax: 030-3126025
Arbeitsrecht, Familienrecht, Maklerrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,

auf der Grundlage der in der Anfrage erteilten Information beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Vorbehaltlich einer anderen Regelung in der Teilungserklärung - die mir nicht vorliegt - kann das Nutzungsrecht nicht durch Mehrheitsbeschluss entzogen werden. Es bedürfte einer Vereinbarung aller Wohnungseigentümer. Dem betroffenen Eigentümer dürften zudem Ersatzansprüche zustehen.

Mit freundlichen Grüßen
Mydlak
Rechtsanwalt


Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Grundbucheintrag | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2010-07-30
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