vor kurzem ist mein Opa verstorben. Meine Oma ist Alleinerbin.
Meinem Opa gehörten das Haus in dem meine Oma wohnt und ein Gartengrundstück. Er steht also als Eigentümer im Grundbuch.
Meine Oma möchte wissen ob Sie als Erbin verpflichtet ist sich als neue Eigentümerin ins Grundbuch eintragen zu lassen oder ob weiterhin mein verstorbener Opa als Eintümer eingetragen bleiben kann. Falls ja entstehen meiner Oma Nachteile wenn Sie nicht als Eigentümerin eingetragen wird?
Antwort geschrieben am 25.08.2010 21:31:25 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Gerhard Raab
Aachener Strasse 585, 50226 Frechen, Tel: 02234-63990, Fax: 02234-64960
Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Erbrecht, Familienrecht, Straßen- und Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, allgemein, Kaufrecht, Strafrecht
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zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
Durch den Erbfall wird Ihre Großmutter Eigentümerin des Grundstücks. Das Grundbuch, in dem der Großvater eingetragen ist, ist durch seinen Tod zwar unrichtig geworden, aber die Großmutter ist nicht verpflichtet, eine Änderung des Grundbuchs zu veranlassen.
Nachteile entstehen Ihrer Großmutter dadurch nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
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