ICH MÖCHTE 530m² VON MEINEM GRUNDSTÜCK AN MEINEN NACHBARN VERKAUFEN. ICH DENKE DAZU MUSS DAS GRUNDSTÜCK NEU EINGEMESSEN; NOTARIELL UMGESCHRIEBEN UMGESCHRIEBEN UND DIE GRUNDBUCHEINTRAGUNG ERFOLGEN:
KANN MIR BITTE JEMAND SAGEN; WAS HIER FÜR KOSTEN AUF MICH ZUKOMEN: IM VORAUS VIELEN DANK.
Antwort geschrieben am 15.08.2011 13:09:13Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich möchte diese anhand des geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten:
Da Sie einen Teil Ihres Grundstücks veräußern wollen, muss zunächst die Teilung dieses Grundstücks und Bildung eines neuen Flurstücks erfolgen. Zu diesem Zweck muss eine örtliche Teilungsvermessung durchgeführt werden. Die damit verbundenen Kosten richten sich nach der Vermessungsgebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes und sind in diesen unterschiedlich geregelt. Hierzu können Sie nur bei dem für Sie zuständigen Katasteramt eine genaue Kostenschätzung einholen.
Bezüglich der Grundstücksübertragung selbst entstehen zudem noch Notarkosten, welche sich unter anderem nach § 32 KostO regeln. Maßgeblich ist dabei für die Berechnung der Wert des Teilgrundstücks, welcher hier nicht bekannt ist. Weitere Kosten können wiederum nach dem jeweiligen Wert des Teilgrundstücks außerdem durch Eintragung einer Vormerkung (§ 66 KostO), von etwaigen Sicherheiten (§62 KostO), der Eigentumsänderung (§ 60 KostO) sowie für die spätere Löschung einer Vormerkung (§68 KostO) entstehen.
Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Joschko
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