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Grobe Kiesschicht auf Sondernutzungsrecht WEG


21.07.2012 09:13 |
Preis: 55,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann


| in unter 2 Stunden

Ich bin Eigentümer einer Eigentumswohnung mit 2/3 Miteigentumsanteil. Die gesamte Einheit besteht aus nur 2 Eigentümern. Es sind eigentlich 2 Häuser, welche im OG zusammengebaut sind und lediglich im EG durch eine Hofeinfahrt getrennt sind.
Die Hofeinfahrt ist Sondernutzungsrecht meines Nachbarn, welcher dieses Anwesen vor ca. 1 Jahr vom Vorbesitzer gekauft hat und bewohnt. Hinter dieser Hofeinfahrt und hinter beiden Häusern gibt es ein weiteres Sondernutzungsrecht für meinen Nachbarn mit rechts hinter meinem Haus 3 ausgewiesenen Parkplätzen. Weder die Parkplätze noch die Zufahrt dorthin ist befestigt, es wachsen dort nur Brennnesseln ca. 2 Meter hoch.
Hinter diesem besagten Sondernutzungsrecht gibt es einen Gemeinschaftsgarten, welcher bisher alleinig durch mich gepflegt wurde, damit nicht alles verwildert. Um aber in diesen Garten zu kommen muss ich über dieses Sondernutzungsrecht meines Nachbarn. Auch in meinen Schopf und meinen Keller komme ich nur über diesen Abschnitt.
Mein neuer Nachbar hat nun rechts hinter meinem Haus quer über die 3 Parkplätze einen abgemeldeten VW-Bus abgestellt. Einen weiteren abgemeldeten VW-Bus parkt er auf der Zufahrt zu den Parkplätzen. Davor parkt er noch einen grossen Geländewagen, dieser wird ab und zu bewegt bzw. gefahren.
Mein Nachbar hat nun auf diesem Sondernutzungsrecht unter dem Geländewagen eine grosse und dicke Schicht grobkörnigen Kies (Durchmesser bis zu 8 cm) aufgebracht, damit er trockenen Fusses in seinen Geländewagen steigen kann. Dieser Kies wurde einfach auf den bereits matschigen unbefestigten Untergrund geschüttet. Dies wurde nicht mit mir abgesprochen.
Mein Problem ist nun, dass ich, wenn ich in den Gemeinschaftsgarten, meinen Schopf oder meinen Keller will, erstmal diese Schicht überqueren muss und danach durch Gestrüpp und Brennnesseln in den Garten komme. Das Überqueren einer solchen Kiesschicht ist mit Schubkarre, Rasenmäher, oder vollem Mülleimer kaum möglich. Meinen Mülleimer sollte ich natürlich in meinem Schopf abstellen, das würde sich bei einem vollen Mülleimer nur mit sehr viel Kraftanstrengung bewerkstelligen lassen. Mein Nachbar befährt diese Kiesschicht ja nur mit dem Geländewagen, der hat natürlich ein paar PS mehr als ich. Auch Holzanlieferungen in meinen Schopf sind so nicht mehr möglich.
Mein Nachbar ist nicht bereit, daran was zu ändern. Beteiligt sich in keinster Weise an irgendwelchen Gartenarbeiten und lässt auch längst fällige Reparaturarbeiten an den Häusern nicht ausführen. Im Gegenteil seit einigen Wochen hält er sich auch noch einen Kampfhund, welchen er tage- und nächtelang in viel zu kleinem Käfig im Haus einsperrt und alleine lässt und ich auch noch das stundenlange Gejaule und Gebrüll des armen Tieres Tag und Nacht ertragen muss.
Meine eigentliche Frage aber nun:
Ist das aufbringen einer solchen Kiesschicht, welche ich selbst zu Fuss nur schwer überqueren kann nicht eine bauliche Veränderung und hätte mit mir abgestimmt werden müssen. Es entstehen für mich dadurch erhebliche Probleme.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 50 weitere Antworten zum Thema:
Sondernutzungsrecht
21.07.2012 | 10:11

Antwort

von

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
695 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,


ich danke Ihnen für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf. Bitte beachten Sie aber, dass meine nachstehenden Ausführungen nur eine erste rechtliche Einschätzung auf der Grundlage Ihrer Angaben darstellen können.

Nach der Rechtsprechung stellt die Entfernung einer Kiesschicht und Aufbringung einer Erdschicht auf einer mit Sondernutzungsrecht versehenen Dachterrasse eine genehmigungspflichtige bauliche Veränderung dar, die über eine ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung hinausgeht (BayObLG, Beschluß vom 09-05-1996 - 2Z BR 27/96).

Allerdings sind in diesem Fall Schäden für das Gemeinschaftseigentum nicht auszuschließen gewesen.

Das dürfte in Ihrem Fall anders aussehen.

Allerdings lässt sich argumentieren, dass mit der Anbringung der Kiesschicht die Rechte der anderen Eigentümer, speziell Ihre, eingeschränkt werden, da Sie das Gemeinschaftseigentum nur noch eingeschränkt nutzen können - dann wäre die Maßnahme genehmigungspflichtig.

Sie sollten mit den anderen Eigentümern abklären, wie diese zu der Maßnahme stehen und den Eigentümer auffordern, die eigenmächtig angebrachte Kiesschicht zu entfernen.

Kommt er dem nicht nach, könnten Sie vor Gericht ziehen und den Beseitigungsanspruch geltend machen - vorausgesetzt Sie können nachweisen, dass Ihre Rechtsausübung erheblich beeinträchtigt wird, sehe ich gute Chancen, einen Rechtsstreit zu gewinnen.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen weitergehende Beratung oder Vertretung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.

Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.



Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt A. Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45
50739 Köln

Tel.: 0221 801 37193
Fax: 0221 801 37206

www.rechtsanwalt-schwartmann.de
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Nachfrage vom Fragesteller 21.07.2012 | 10:21

Es gibt ja, wie bereits in meiner Frage geschildert, nur uns beide als Eigentümer auf diesem Anwesen. Ich 2/3 Miteigentum, er 1/3 Miteigentum. Stimmrecht 1/1

Wenn soll ich also fragen?
Ich bin die alleinig geschädigte und werde wohl um eine Klage nicht herumkommen.

Dieser besagte Nachbar duldet nun aus reiner Schikane meinen Mülleimer in der Hofeinfahrt nicht mehr, aber über diese dicke Kiesschicht kann ich beim besten Willen den vollen Mülleimer nicht rollen.

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 21.07.2012 | 11:31

Sie haben natürlich Recht - wenn Sie nur zu zweit Miteigentümer sind, müssen Sie sich direkt mit dem Nachbarn auseinandersetzen und gegebenenfalls vor Gericht gehen. Die eigenmächtige Aufbringung des Kies müssen Sie m.E. nicht dulden.

Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt

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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
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