Grobe Kiesschicht auf Sondernutzungsrecht WEG
Preis: 55,00 € |
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
| in unter 2 Stunden
Ich bin Eigentümer einer Eigentumswohnung mit 2/3 Miteigentumsanteil. Die gesamte Einheit besteht aus nur 2 Eigentümern. Es sind eigentlich 2 Häuser, welche im OG zusammengebaut sind und lediglich im EG durch eine Hofeinfahrt getrennt sind.
Die Hofeinfahrt ist Sondernutzungsrecht meines Nachbarn, welcher dieses Anwesen vor ca. 1 Jahr vom Vorbesitzer gekauft hat und bewohnt. Hinter dieser Hofeinfahrt und hinter beiden Häusern gibt es ein weiteres Sondernutzungsrecht für meinen Nachbarn mit rechts hinter meinem Haus 3 ausgewiesenen Parkplätzen. Weder die Parkplätze noch die Zufahrt dorthin ist befestigt, es wachsen dort nur Brennnesseln ca. 2 Meter hoch.
Hinter diesem besagten Sondernutzungsrecht gibt es einen Gemeinschaftsgarten, welcher bisher alleinig durch mich gepflegt wurde, damit nicht alles verwildert. Um aber in diesen Garten zu kommen muss ich über dieses Sondernutzungsrecht meines Nachbarn. Auch in meinen Schopf und meinen Keller komme ich nur über diesen Abschnitt.
Mein neuer Nachbar hat nun rechts hinter meinem Haus quer über die 3 Parkplätze einen abgemeldeten VW-Bus abgestellt. Einen weiteren abgemeldeten VW-Bus parkt er auf der Zufahrt zu den Parkplätzen. Davor parkt er noch einen grossen Geländewagen, dieser wird ab und zu bewegt bzw. gefahren.
Mein Nachbar hat nun auf diesem Sondernutzungsrecht unter dem Geländewagen eine grosse und dicke Schicht grobkörnigen Kies (Durchmesser bis zu 8 cm) aufgebracht, damit er trockenen Fusses in seinen Geländewagen steigen kann. Dieser Kies wurde einfach auf den bereits matschigen unbefestigten Untergrund geschüttet. Dies wurde nicht mit mir abgesprochen.
Mein Problem ist nun, dass ich, wenn ich in den Gemeinschaftsgarten, meinen Schopf oder meinen Keller will, erstmal diese Schicht überqueren muss und danach durch Gestrüpp und Brennnesseln in den Garten komme. Das Überqueren einer solchen Kiesschicht ist mit Schubkarre, Rasenmäher, oder vollem Mülleimer kaum möglich. Meinen Mülleimer sollte ich natürlich in meinem Schopf abstellen, das würde sich bei einem vollen Mülleimer nur mit sehr viel Kraftanstrengung bewerkstelligen lassen. Mein Nachbar befährt diese Kiesschicht ja nur mit dem Geländewagen, der hat natürlich ein paar PS mehr als ich. Auch Holzanlieferungen in meinen Schopf sind so nicht mehr möglich.
Mein Nachbar ist nicht bereit, daran was zu ändern. Beteiligt sich in keinster Weise an irgendwelchen Gartenarbeiten und lässt auch längst fällige Reparaturarbeiten an den Häusern nicht ausführen. Im Gegenteil seit einigen Wochen hält er sich auch noch einen Kampfhund, welchen er tage- und nächtelang in viel zu kleinem Käfig im Haus einsperrt und alleine lässt und ich auch noch das stundenlange Gejaule und Gebrüll des armen Tieres Tag und Nacht ertragen muss.
Meine eigentliche Frage aber nun:
Ist das aufbringen einer solchen Kiesschicht, welche ich selbst zu Fuss nur schwer überqueren kann nicht eine bauliche Veränderung und hätte mit mir abgestimmt werden müssen. Es entstehen für mich dadurch erhebliche Probleme.
Sondernutzungsrecht









