für Ihren schnellen Überblick zuvor meine derzeitige Lebenssituation und der Beweggrund meiner Bitte um Rat:
Ich bin seit 10.April 1992 verheiratet mit 2 Kindern, unsere Familie lebte im (schuldenfreien) Fami-lien-Eigenheim. Mittlerweilen (seit April 2010) wohnt meine Frau leider in einem getrennten Haus-halt mit den Kindern (Mietswohnung in der Nähe), ich bewohne aktuell noch das Familien-Eigenheim. Meine Frau arbeitet selbst Teilzeit als verbeamtete Oberstudienrätin, ich bin bei Siemens angestellt und arbeite neuerdings ebenfalls Teilzeit). Unsere Tochter ist mittlerweilen volljährig (19 Jahre, kurz vor dem Abitur), der Sohn 15 Jahre alt (Gymnaisum 8.Klasse). Während bei der Tochter auch mit einem Auszug gerechnet werden muß (Ausbildungsstelle / später evtl. Studium) wohnt der Sohn wohl noch einige Jahre zu Hause bei der Mutter.
Da wir aus persönlichen Beweggründen eine Scheidung vermeiden möchten, machen wir uns schon lange Gedanken über die Alternative einer ehevertraglichen Einigung. In der bisherigen Zeit der Trennung hatten wir uns in Bezug auf unsere Bar-Ersparnisse bereits einvernehmlich geeinigt, mo-natlich zahlte ich einen selbst veranschlagten Kinder-Unterhalt. Hinsichtlich des Ausgleichs des Fa-milien-Eigenheims sowie der Renten-Ansprüche während der Kindererziehung steht eine Einigung jedoch noch aus. Ebenso besteht genauerer Klärungsbedarf bzgl. der Weiterführung des Kinder-Unterhalts (Auszug Tochter / Sonder-Ausgaben).
Für eine (einvernehmliche) Fixierung der Eckwerte für die Zukunft fehlen uns jetzt grundlegende juristische Eckwerte (Anlehnung an die Gesetzgebung bei Scheidung). Da diese im Sinne einer ein-vernehmlichen Einigung zu sehen sind, würden uns dabei grundlegende (Berechnungs-) Mechanis-men und groben Anhaltswerte genügen.
Für jeden der oben angesprochenen offenen Punkte (Ausgleich Haus, Ausgleich Rente, Kinder-Unterhalt) verfasse ich eine extra Anfrage und stelle diese praktisch gleichzeitig ein – bei Interesse könnten diese auch gerne von Ihnen komplett angenommen werden…
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BAR-RENTEN-AUSGLEICH FÜR MEINE EHEFRAU (ZEIT MEINER BERUFSTÄTIGKEIT BEI BEURLAUBUNG DER EHEFRAU WEGEN KINDERERZIEHUNG)
Um für den Zeitraum in dem ich berufstätig war (und damit Einzahlungen in die Rentenversiche-rungs-Kasse getätigt hatte), meine Frau aber wegen der Kindererziehungs-Beurlaubung KEINE Ein-zahlungen vornehmen konnte, einen Ausgleich (Auszahlungs-Barbetrag für den eventuellen Kauf einer Eigentumswohnung statt Miete) vornehmen zu können, hier zunächst, soweit vorliegend, Da-ten zur Beurlaubung meiner Ehefrau (verbeamtete Oberstudienrätin im Gymnasialdienst) sowie zu meinem Verdienst/Abgaben an dir Rentenversicherung (Angestellter bei Firma SIEMENS).
Da mir klar ist, daß eine solche Abschätzung ziemlich komplex ist, bitte ich nur um einen aus Ihrer Sicht bestmöglichen Anhaltswert, der sich mit einem Versorgungs-Ausgleich bei einer Scheidung (entsprechende finanzielle Einbuße) grob vergleichen läßt.
A) Dabei bin ich mir hier sehr unschlüssig, ob nur der gezahlte Arbeitnehmer-Anteil oder aber die Summe aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Anteil anzusetzen wären, um dem Versorgungs-Ausgleich bei einer Scheidung gerecht zu werden; deshalb habe ich unten zunächst einmal beide Anteile gemäß der Lohnsteuerbescheinigung meines Arbeitgebers aufgeführt.
B) Ebenso herrscht bei mir Unsicherheit darüber ob und wie für die eingezahlten Rentenversiche-rungs-Beiträge eine Indizierung (Inflations-Ausgleich) zu veranschlagen wäre [dieser müßte ggf. von Jahr zu Jahr gestaffelt sein, da ja die Zeitspannen zwischen Einzahlung und heute jeweils ver-schieden ist ?!…].
C) Als Ende des Zeitraums eines Renten-Ausgleichs an meine Frau würde ich spätestens das Datum ihres Auszugs (April 2010) datieren (bereits im September 2008 eigener Verdienst der Ehefrau)…
D) Bezüglich der Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei meiner Frau während ihrer Beurlau-bung kann kann ich keine genaueren Angaben machen, das würde denke ich auch Ihren Rahmen sprengen. Ein kurzen Hinweis zu einer evtl. grundsätzlichen Berücksichtigung (oder auch nicht) würde genügen.
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ARBEITS-VERLAUF EHEFRAU (Steuerklasse 5 bis zu ihrem Auszug, dann 2)
Eigene ARBEITSTÄTIGKEIT EHEFRAU bis etwa Juli 1992 (Geburt Tochter: Dezember 1992)
BEURLAUBUNG (OHNE BEZÜGE) EHEFRAU August 1992 bis August 2008
Wiederaufnahme ARBEITSTÄTIGKEIT EHEFRAU (Teilzeit) ab September 2008
[Bruttoverdienst knapp 30.000 Euro]
Auszug EHEFRAU mit Kindern: 1. April 2010
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ARBEITS-VERLAUF EHEMANN (Steuerklasse 3 bis zum Auszug der Ehefrau, dann 1)
Vollzeitarbeit EHEMANN während Zeit der Beurlaubung der Ehefrau (August 1992 bis August 2008) sowie der Teilzeit-Tätigkeit der Ehefrau bis zum Auszug (September 2008 bis März 2010).
Verdienst + Einzahlungen EHEMANN in die Rentenkasse (Arbeitnehmer/Arbeitgeber-Anteile):
[im gesamten Einzahlungs-Zeitraum kontinuierich steigendes Einkommen, voller RV-Beitrag]
Jahr 1992: Verdienst 82.000 DM
Jahr 1993: Verdienst 86.500 DM
Jahr 1994: Verdienst 91.000 DM
Jahr 1995: Verdienst 93.500 DM
Jahr 1996: Verdienst 96.000 DM
Jahr 1997: Verdienst 98.500 DM
Jahr 1998: Verdienst 101.000 DM
Jahr 1999: - Euro-Umstellung -
Jahr 2000: Verdienst 52.500 Euro
Jahr 2001: Verdienst 53.500 Euro
Jahr 2002: Entgelt 4500 Euro (Monat)
Jahr 2003: Entgelt 6.100 Euro (Monat)
Jahr 2004: Entgelt 6.200 Euro (Monat)
Jahr 2005: Verdienst: 66.500 RV-Arbeitnehmer-Anteil: 6100 RV-Arbeitgeber-Anteil 6100
Jahr 2006: Verdienst: 68.000 RV-Arbeitnehmer-Anteil: 6200 RV-Arbeitgeber-Anteil 6200
Jahr 2007: Verdienst: 71.000 RV-Arbeitnehmer-Anteil: 6300 RV-Arbeitgeber-Anteil 6300
Jahr 2008: Verdienst: 71.000 RV-Arbeitnehmer-Anteil: 6300 RV-Arbeitgeber-Anteil 6300
Jahr 2009: Verdienst: 73.000 RV-Arbeitnehmer-Anteil: 6450 RV-Arbeitgeber-Anteil 6450
Jahr 2010: Verdienst: 68.000 RV-Arbeitnehmer-Anteil: 6200 RV-Arbeitgeber-Anteil 6200
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Somit würde ich um Ihre grobe Veranschlagung eines Ausgleichs-Barbetrags bitten sowie (kurze) Hinweise zu den unklaren Punkten A…D.
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Besten Dank für Ihre Bemühungen !
Hinweis:
Diese Frage wurde unbeantwortet archiviert. Eine Beantwortung ist nicht mehr möglich.
Warum gab es keine Antwort? Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Hinweise, wie Sie schnell zu einer Antwort kommen, finden Sie hier
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