Grauzone zwischen Arbeitsgerichtsbarkeit und ordentlicher Gerichtsbarkeit
Folgende Vorgeschichte und folgende Rechtsfrage:
Bei meinem ehemaligen Arbeitgeber habe ich einen Arbeitsunfall erlitten. Der Arbeitsunfall ist anerkannt, die gesetzlichen Unfallentschädigungsansprüche befinden sich beim Sozialgericht im Klageverfahren.
Der Arbeitgeber hatte zusätzlich für mich eine private Unfallversicherung abgeschlossen und mir diese auch im Arbeitsvertrag zugesichert. Der Arbeitgeber ist im Versicherungsvertrag Versicherungsnehmer, ich bin Begünstigter. Die Invaliditätshöhe und den Kausalzusammenhang zum Unfall habe ich rechtszeitig ärztlich feststellen lassen. Der Arbeitgeber hat sich allerdings nicht bemüht meinen Invaliditätsanspruch bei der Versicherung geltend zu machen, sondern behauptet ich müsste den Anspruch selbst bei der Versicherung geltend machen. Die Versicherung wiederum hat sich darauf zurückgezogen, dass sie mit mir kein Vertragsverhältnis unterhält und ich mich direkt an den Arbeitgeber wenden muss.
Zunächst gab das Arbeitsgericht, mit Beschwerdeinstanz zum Landesarbeitsgericht (im PKH - Antragsverfahren) dem Arbeitgeber Recht, dass ich angeblich kein Recht gegen ihn hätte, ihn zu sanktionieren meinen Anspruch gegen die Versicherung durchzusetzen, und ich auch keine Zahlungsansprüche gegen den Arbeitgeber durchsetzen könnte.
Auf Grundlage dieser Rechtsauffassung der Arbeitsgerichtsbarkeit wurde (im PKH -Verfahren) dass zuständige Landgericht mit Beschwerdeinstanz zum Oberlandesgericht angerufen. Dort wurde entschieden, dass ich lediglich dass Recht hätte, den Arbeitgeber (im Feststellungsantrag mit Ordnungsgeldverhängung) zu sanktionieren den Invaliditätsanspruch gegen die Versicherung geltend zu machen und dieser erst danach an mich auszukehren wäre.
Die Arbeitsgerichtsbarkeit, wurde auf diese Grundlage erneut angerufen, bleibt aber (bisher noch in der 1. Instanz bei ihrer damaligen Ablehnung (beschäftigt sich nicht erneut mit der Rechtsauffassung der Landgerichte). Es ist allerdings anzunehmen, dass die zweite Beschwerdeinstanz auch wieder so entscheidet.
Im Ergebnis bedeutet dies, dass ich meinen Invaliditätsanspruch, aufgrund der unterschiedlichen Rechtsauffassungen der verschiedenen Gerichtsbarkeiten nicht durchsetzen kann.
Welcher Anwalt hat eine zündende Idee wie man (ggf. durch bekannte höhere Rechtsprechung) eine Gleichschaltung der Gerichtsbarkeiten erreichen kann? Ich kann leider nur mit PKH klagen und hier nicht mehr als 20 € investieren, aber ich bin gern bereit, den Anwalt mit der zündenden Idee unter PKH - Bewilligung ein Mandat zu geben.
Ich denke diese Thematik ist von allgemeinem Interesse, den viele Arbeitgeber versichern Arbeitnehmer in einer privaten Gruppenunfallversicherung und sichern dies dem Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag zu.
Diese vermutete rechtliche Grauzone in den verschiedenen Gerichtsbarkeiten , würde dann generell bedeuten, dass die unfallbetroffenen Arbeitnehmer immer leer ausgehen, wenn der Arbeitgeber untätig bleibt.









