Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340576
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 15.08.2011 17:01:31

Grabstein Grabpflege vom Erbe abziehbar ?

Rechtsgebiet: Erbrecht | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1587
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 308 weitere Antworten zum Thema Erbe.
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin,

sehr geehrter Herr Rechtsanwalt!

es geht um meine Mutter die vor 3 Wochen leider nach sehr schwerer Krankheit verstorben ist.

Ich habe zwei Brüder die mir das Leben zu Hölle machen.
Es ärgert Sie das ich die Kontovollmacht habe.

Bis zum Tode meiner Mutter habe ich Sie unentgeltlich 2-3 Stunden am Tag gepflegt/gekocht/gewaschen und sämtliche Behördengänge/Krankenkasse/Apotheke usw. erledigt. und auch muss ich nun den Nachlass alleine regeln. Weil der eine ist *Unternehmer der andere pflegt seine Frau.
Keiner der beiden half meiner Mutter mir bei der Pflege, bei Ihnen wäre Sie schon 2009 ins Pflegeheim gekommen.
Ich hatte zur Lebzeiten eine Vorsorgevollmacht und eine Kontovollmacht über den Tod hinaus erhalten.
Beide Brüder haben Geld ohne Ende, ich habe beide Kinder noch zu Hause bin unverheiratet und gehe arbeiten.

Erst waren meine Brüder sich einig das Sie von Ihrem Erbteil die Grabpflege und auch den Stein bezahlen würden, weil ich ja Mutti gepflegt hätte und den Nachlass regeln würde.
Frage:

Mein jüngerer Bruder und nun auch der ältere besteht nun darauf das ich vom Konto meiner Mutti die Grabpflege 3400,00 und einen Stein im Wert von 3.000,00€ abziehen soll. Das Vermögen war zum Zeitpunkt Ihres Todes ca. 18.000,oo€

Anzumerken wäre ich möchte das Grab selber pflegen wie auch zuvor meine Mutter bei Lebzeiten.
Ich würde auch einen kleineren Teil zum Stein dazu tun.
Bin ich gesetzlich verpflichtet den Stein und die Grabpflege vom Erbteil abzuziehen ?


Mit freundlichem Gruß








Antwort geschrieben am 15.08.2011 18:29:25
Rechtsanwältin Gabriele Haeske
Wessels Str. 13, 49134 Wallenhorst, Tel: 05407-8575168, Fax: 05407-8575169
Erbrecht, Familienrecht, Mietrecht, Sozialrecht, Zivilrecht
Bewertungen: 301
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrte Fragestellerin,

nach § 1968 BGB trägt der Erbe (bzw. die Miterben) die Kosten der Beerdigung. Diese gehören zu den Nachlassverbindlichkeiten und mindern den Nachlasswert. Dazu gehören z.B. die Bestatterkosten, die Kosten für die Trauerfeier, die Todesanzeige, die Danksagungen, die Kosten für den Grabstein und für die Erstanlage des Grabes. Die Kosten für die laufende Grabpflege gehören jedenfalls dann auch zu den Nachlassverbindlichkeiten, wenn der Erblasser den oder die erben testamentarisch zur Grabpflege verpflichtet hat oder einen Grabpflegevertrag abgeschlossen hat. Davon abgesehen ist rechtlich umstritten, ob die laufenden Grabpflegekosten auch noch zu den Nachlassverbindlichkeiten zählen.

Was die Pflege Ihrer Mutter angeht: Hat ein Kind ein Elternteil längere Zeit ohne eine angemessene Gegenleistung zu erhalten gepflegt, so ist dass nach § 2057 a BGB bei der Erbauseinandersetzung zu berücksichtigen und entsprechend auszugleichen. Auch soweit Ihre Brüder nicht Miterben sondern nur Pflichtteilsberechtigte sein sollten, wäre die Pflege nach § 2316 BGB bei der Bemessung des Pflichtteils zu berücksichtigen.

Die alte Fassung des § 2057 a BGB sah eine Ausgleichspflicht nur vor, wenn der Pflegende während der Zeit auf ein berufliches Einkommen verzichtete. Diese Einschränkung gibt es nach der neuen Fassung des § 2057 a BGB nicht mehr.

Ich hoffe, dies hilft Ihnen als erste rechtliche Orientierung in Ihrer Angelegenheit weiter.

Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfrage-Funktion.

Soweit ansonsten aus dem Bereich frag-einen-anwalt.de heraus eine
Kontaktaufnahme an mich gewünscht ist, bitte ich auch zunächst
ausschließlich um Kontakt per E-Mail. Meine E-Mail-Adresse finden Sie
unten in der Signatur.


Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Haeske
Rechtsanwältin

E-Mail fea@kanzlei-haeske.de
www.scheidung-ohne-rosenkrieg.de

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Erbrecht letzten Monat:

52
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340576
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97875
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Grabstein   Grabpflege   Erbe   abziehbar