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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich war Geschäftsführer einer GmbH, bei der ich nicht Gesellschafter war, die leider in die Insolvenz ging. Das Insolvenzverfahren wurde mangels Masse eingestellt.
Wo könnte ich feststellen, ob es in irgendeiner Weise negative Nachweise jeglicher behördlicher Art über mich gibt?
Der Hintergrund ist u. a., dass ich nun selbst eine GmbH gründen möchte, mit noch zwei Gesellschaftern und ich möchte nicht, dass mich irgendwelche "Altlasten" aus der damaligen Tätigkeit belasten können.
Im vorab vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort geschrieben am 03.04.2011 18:12:59 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer
Helenenstraße 42, 30519 Hannover, Tel: 0511 86699888, Fax: 0511 86699899
Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht
Bewertungen: 376
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zunächst einmal sollte beim Insolvenzgericht ein Antrag auf Auskunft gestellt werden.
Hier bekommen Sie Auskunft zu den folgenden Punkten:
Eröffnete Insolvenzverfahren (laufende und bereits aufgehobene)
Verfahren, in denen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse zurückgewiesen worden ist, wenn der Beschluss nicht länger als 5 Jahre zurückliegt
Insolvenzanträge, über die noch nicht entschieden ist, wenn sie vom Schuldner selbst gestellt worden sind
Insolvenzanträge von Gläubigern, über die noch nicht entschieden worden ist, nur dann, wenn ein besonderes Interesse des Rechtsverkehrs besteht (z.B. wenn vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden sind).
2) Als nächste "Stelle" würde dann eine Auskunft bei der Schufa anstehen, die auch online gestellt werden kann.
3) Als dritte Möglichkeit wäre noch das für Sie zuständige Finanzamt anzuschreiben und um Auskunft eventueller Rückstände zu bitten.
Wenn diese Auskünfte negativ verlaufen sollten, können Sie sicher sein, dass die GmbH Gründung nicht an finanziellen Altlasten scheitert.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt
Doktorand an der Comenius University / Bratislava
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