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Frage geschrieben am 22.02.2010 02:19:15

Google AdWords Anzeige: Preisangaben ohne USt. & ohne Versandkosten

Rechtsgebiet: Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1694
Hallo,

einer meiner Konkurrenten (ich betreibe einen kleinen Online-Shop) wirbt über Google AdWords beispielsweise so:

Titel der Anzeige: Alles für das Büro
Anzeigentext: Kopierpapier nur 10,50 Euro
Adresse: www.shopdeskonkurrenten.de

Beim fiktiven Preis von 10,50 Euro handelt es sich um einen Nettopreis, wobei der Konkurrent in der Anzeige auf jegliche Angaben hierzu verzichtet. Ebenfalls verzichtet er darauf, potentielle Kunden in der Google AdWords Anzeige zu informieren, dass zusätzliche Kosten für den Versand anfallen.

Potentiellen Kunden erscheint es dadurch zu Unrecht, als wäre der Konkurrent preiswerter.

Ist das rechtlich einwandfrei?

Oder kann ich ihn mit Unterstützung eines Anwalts abmahnen lassen? Würde sich das finanziell lohnen? Oder wäre zunächst ein freundlicher Hinweis per E-Mail ratsamer?

Vielen Dank.


Antwort geschrieben am 22.02.2010 02:38:06
Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
Stedinger Str. 39a, 27753 Delmenhorst, Tel: 04221-983945, Fax: 04221-983946
Zivilrecht, Steuerrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Fachanwalt Familienrecht
Bewertungen: 191
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Sehr geehrter Fragender,

Ihr Mitbewerber verstößt durch die Anzeige gegen §1 PAngV.

-----------------

(1) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Endpreise).
.....

2) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen zum Abschluss eines Fernabsatzvertrages anbietet, hat zusätzlich zu Absatz 1 und § 2 Abs. 2 anzugeben,
1.dass die für Waren oder Leistungen geforderten Preise die Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile enthalten und
2. ob zusätzlich Liefer- und Versandkosten anfallen.

----------------------------

Diese Hinweise nach Abs. 2 bringt Ihr Mitbewerber nicht an, so wie ich Ihre Schilderung verstanden habe.
Er scheint hier zudem mit dem Nettopreis zu werben, was sodann irreführend ist.

Als Mitbewerber können Sie diesen Shopbetreiber abmahnen, wenn Sie auf dem selben Geschäftsfeld tätig sind.

Ob Sie nun sogleich über einen Rechtsanwalt eine Abmahnung schicken, was auch ohne vorherige Ankündigung möglich wäre, oder "nur" eine Hinweismail schreiben (das wäre die nette Variante), bleibt Ihnen überlassen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter







Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 22.02.2010 16:34:43

Sehr geehrte Frau Dr. Seiter,

ich bedanke mich für die blitzschnelle Beantwortung meiner Frage.

Ich habe meinen Mitbewerber nun zunächst per E-Mail freundlich um Unterlassung gebeten.

Eine Frage hätte ich noch: Wodurch wäre eine Anzeige denn rechtlich unbedenklich, würde "Kopierpapier nur 10,50 Euro zzgl. USt. und ggf. Versandkosten" ausreichen, oder muss man den Bruttopreis auch in einer Google AdWords Anzeige anbringen?

Vielen Dank.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 22.02.2010 20:56:34

Sehr geehrter Fragender,

wenn sich das Angebot ausschließlich an Kaufleute richtet, wäre das möglich, jedoch das muss ganz deutlich werden. Sobald Verbraucher das Angebot nutzen können, müssen Bruttorpeise angegeben werden (am besten mit Hinweis zzgl. Versandkosten).

Viele Grüße
Dr. C. Seiter


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