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Gold gekauft und Account gesperrt


| 03.09.2011 13:26 |
Preis: ***,00 € |

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.


| in unter 2 Stunden

Guten Tag,
es geht um eine Sperrung eines kostenpflichtigen Online Rollenspiel-Accounts wegen Verstoß der Anbieter AGB's. Gold mit echtem Geld von einem Online-Anbieter gekauft und im Spiel gebutzt.

Da ich nicht zu den 24/7 Spielern gehöre, aber im realen Leben genug verdiene um auch meinem Hobby zu frönen, habe ich von einem Online-Anbieter Gold gekauft. Schon öfter. Dem Spielebetreiber (Turbine, sitz USA) fiel dies jetzt auf und mein Account wurde für 14 Tage gebannt (gesperrt). Es handelt sich hierbei um einen sog. LTA (Lifetime Account für Herr der Ringe Online) den es in dieser Form nicht mehr gibt, da ich seit anbeginn des Spiels schon dabei bin und für diesen limitierten "Gründungsmitglied Account" einmal 350 EUR bezahlt habe, damit ich keine monatl. Gebühren zahlen muss.

Frage: kann der Betreiber meinen Account sperren für ein Spiel, für dessen Nutzung/Spielen ich schon einmal bezahlt habe und mich daran hindern mein bezahltes Spiel zu spielen. Ich bezahle keine monatliche Gebühr wie die meissten, denn mein Account ist ein VIP Account bzw. ein sog. Lifetime Account, der schon einmal mit einer sehr hohen Summe bezahlt wurde. monatl. Gebühr sonst ca. 10 EUR.

Ich glaube Onlinespielerecht wird ein immer sehr interessanteres Gebiet und hier sind viele ungeklärte Fragen offen. Alleine nur die AGB's von den Spielebetreibern sind meines erachtens nicht immer Rechtsgültig.

MFG
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 6 weitere Antworten zum Thema:
Account
03.09.2011 | 14:01

Antwort

von

Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.
529 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal ist festzuhalten, dass Sie durch den Lifetime Account das Recht besitzen, das Spiel jederzeit und ohne Einschränkung spielen zu dürfen.

Eine Einschränkung kann nur dann erfolgen, wenn z.B. ein Regelverstoß vorliegt, der mit einer zeitlichen Sperre bis zu einem kompletten Ausschluss geahndet werden kann.

Ich nehme hierbei an, dass es gegen die AGB verstößt, wenn Sie von einem anderen Anbieter "Gold" kaufen und dieses benutzen.
In diesem Fall hat der Anbieter auch das Recht, Ihnen das Spiel für einen bestimmten Zeitraum zu untersagen, oder sogar die Mitgliedschaft zu kündigen, wenn dies ein schwerwiegender Verstoß sein sollte.

Ich bin gerne bereit, mir die AGB durchzulesen, um zu prüfen, ob der Anbieter in Ihrem Einzelfall derart handeln durfte und ob dieses grundsätzlich mit der Rechtsordnung vereinbar ist. Bitte teilen Sie mir hierzu die genaue Spieladresse mit.


Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt

Doktorand an der Comenius University / Bratislava

Bernstr. 10
30175 Hannover
Tel: 0511 363042
Fax: 0511 2157477
info@kanzlei-hoffmeyer.de
www.kanzlei-hoffmeyer.de

Nachfrage vom Fragesteller 03.09.2011 | 14:38

Guten Tag Herr Hoffmeyer,

vielen dank. das hätte ich jetzt so nicht unbedingt gedacht.

aber auf ihre frage der agb''s. nach meinem verstoß wurde ich hierauf verwiesen:
http://www.lotro.com/support/1033-coc?lang=DE wenn weiterhilft. leider nur in englisch.

MFG und schönes Wochenende
Marco Mucha

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 03.09.2011 | 15:40

Sehr geehrter Fragesteller,

die folgenden AGB

"A player who violates the Code of Conduct may be warned by Turbine staff, but some particularly serious violations or repeated violations can result in other sanctions, such as a lockout or permanent ban, without warning."

sind hierbei gültig und stellen auch die Regel dar, auch wenn es sich hierbei nicht um deutsches Recht handelt, so wäre dies ebenfalls in Deutschland gültig, sodass davon auszugehen ist, dass dies auch dem amerikanischen Recht entspricht, da das deutsch Recht in der Regel verbraucherfreundlicher ist.

Bei weiteren Nachfragen schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage zulässt, ich Ihnen aber auch weiterhin zur Verfügung stehen möchte.

Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Hoffmeyer
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 2011-09-03 | 16:03


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"Eine wirklich schnelle und sehr zufriedenstellende Antwort. Vielen Dank noch einmal auf diesem Wege."
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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 2011-09-03
5/5.0

Eine wirklich schnelle und sehr zufriedenstellende Antwort. Vielen Dank noch einmal auf diesem Wege.


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.
Hannover

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