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Sehr geehrte Damen und Herren,
trotz vielseitiger Recherche bin ich noch nicht weiter schlau geworden.
Ich bin aufgrund Betrug mit Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt worden. Hinzu kommen dann noch die Bewährungwiederrufe aus den beiden vorangegangenen Verurteilungen.
Folgende Vorstrafen/Strafen lagen vor:
Ich bin bei meiner ersten Straftat aufgrund Betrug und Urkundenfälschung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Ich hatte in der Firma wo ich damals gearbeitet hatte, Geld aus der Kasse entwendet und Vorschussbelege von Mitarbeitern dazu gefälscht, indem ich deren Unterschrift dort drauf setzte.
Während der Bewährungszeit habe ich dann eine Küche gekauft, da das Möbelhaus mir diese nach dem Anzahlungsbtrag nicht auslieferte und die Auszahlung der Bausparkasse sich noch hinzögerte, habe ich ein Schreiben der Bausparkasse gefälscht in dem stand das die Bausparkasse den Betrag direkt an das Möbelhaus überweisen wird um somit die vorzeitige Auslieferung der Küche zu veranlassen. Erneut nach Berufung auf Bewährung ausgesetzt.
Als ob das nicht schon genug wäre habe ich dann bei meinem letzten Arbeitgeber, mir überlassenes Bargeld, dass die MItarbeiter nach Feierabend bei mir zuhause als Vorschuss abholen wollten, kurzzeitig in einer Kurzschlußreaktion entwendet um damit den vor der Tür stehenden Gerichtsvollzieher bezahlen zu können. Unterschrift der Mitarbeiter auf dem Vorschussbeleg gefälscht. Erneute Verhandlung vorm Amtsgericht, Richter dort teilte mir mit dass er nochmal auf Bewährung gehen würde, aber er mir eine Art erzieherische Maßnahme anbieten möchte indem ich nochmal zittere und erneut in die Berufung gehen müsste. Urteil vom Landgericht war dann Gefängnisstrafe zzgl. Widerruf der vorangegangenen Bewährungsstrafen.
Dagegen hat meine Anwältin Revision eingelegt und begründet, jedoch kam dazu nun die Ablehnung, da die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu meinem Nachteil ergeben hat.
Da ich nun im 9.ten Monat schwanger bin, wollte ich fragen, ob hier ein Gnadengesuch Sinn macht? Ich war zum Zeitpunkt der Tat noch nicht schwanger, erst bei der Berufungsverhandlung vorm Landgericht, das mich dann trotz Schwangerschaft zu Gefängnis verurteilt hat. Hinzu kommt, das dieses Kind ein absolutes Wunschkind von mir und meinem Mann ist, es wird auch unser einziges bleiben, da es nur aufgrund einer künstl. Befruchtung möglich war, schwanger zu werden. Wir werden also nur dieses Kind gemeinsam groß ziehen können, bei einer Gefängnisstrafe würde einer von uns beiden diese ganze Entwicklung verpassen und die wieder erleben können.
Bestehen Chancen bei einem Gnadengesuch?
Wenn nicht, kann ich dann aufgrund dem Baby eine Haftverkürzung bekommen, wann muss ich dazu den Antrag stellen und auf welche Zeit kann ich dann verkürzen, incl. der Bwährungswiderrufe müsste die Gesamstrafe bei 20 Monaten liegen.
Kann ich die Geburt noch zuhause im KH erleben und wann muss ich dafür wo den Antrag stellen. Geburt ist ca. in 8 Wochen.
Bitte um Ihre Rückmeldung.
Vielen Dank.
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