Gnadengesuch
| 26.12.2011 19:05
| Preis:
***,00 € |
Strafrecht
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Hallo meine Damen und Herren,
ich bin vor über 2 Jahren zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Inzwischen bin ich durch einen Ärztlichen Kunstfehler zum Pflegefall gewrden. Mein Gnadengesuch wurde abgelehnt. Ich habe Pflegestufe 3 und mir tun auch die Taten von damals sehr leid. Es war damals Warenbetrug. Ich bin seither nicht mehr straffällig geworden. Was kann ich jetzt noch machen, denn ich bin hilflos als Pflegefall in der JVA? Außerdem brauche ich einen Anwalt. Wer kann mir helfen, bin aus Ingolstadt.
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 22 weitere Antworten zum Thema:
Gnadengesuch
26.12.2011 | 20:12
Antwort
von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
1115 Bewertungen
Seh geehrte Ratsuchende,
ist die Entscheidung über das Gnadengesuch negativ ausgefallen, ist eine gerichtliche Überprüfung dieser Abweisung nicht mehr möglich (BVerfG,
NJW 2001, 3771).
Möglich wäre allenfalls noch ein Antrag aus Haftaufschub nach
§ 455 StPO.
Voraussetzung wäre die Vollzugsuntauglichkeit des Verurteilten, was medizinisch nachgewiesen werden müsste.
Dabei wird eine Interessenabwägung vorgenommen, bei der auch die medizinische Versorgung des Verurteilten eine Rolle spielt.
Das müssten Sie alles bei der Staatsanwaltschaft beantragen und sollten dazu auch aussagefähige Unterlagen mit beibringen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php
Nachfrage vom Fragesteller
26.12.2011 | 22:23
Hallo,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich habe bereits alle Gesundheitsbefunde zur Staatsanwaltschaft geschickt, auch die vom MDK. Ich kann gar nichts selber, nicht mal selber drehen. Habe Pflegestufe 3 und lebe deshalb im Pflegeheim. Ich weiss gar nicht, wie ich mich mit meiner Behinderung in der Haft zurecht finden soll. Kann nur ein bißchen im Rollstuhl sitzen, sonst nichts. Was kann ich noch tun? Nur meine Hände funktionieren gott sei dank. Bitte helfen Sie mir. Danke
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
27.12.2011 | 06:35
Sehr geehrte Ratsuchende,
hier ist ein Antrag auf Haftaufschub zu stellen. Ausdrücklich ist dieser Antrag zu stellen, da bei einer Ablehnung eine gerichtliche Entscheidung nach § 458 StPO beantragt werden kann, indem Einwendungen gegen die Ablehnung vorgebracht werden. Dann entscheidet nochmals das Gericht.
Sie sollten, wie Sie schon ausgeführt haben, dazu anwaltlich Hilfe in Anspruch nehmen. Dazu können Sie über die zuständige Rechtsanwaltskammer Tel.: 089/532944-0 Namen und Kontaktdaten von Anwälten erfragen und sich mit diesen in Verbindung setzen um eine Vertretung zu erlangen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php