GmbH in Deutschland - Geschäftsführer in den USA
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Gesellschaftsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine ähnliche Frage hier gestern schon gestellt, bin aber nicht sicher, ob ich die richtige Antwort erhalten habe. Vielleicht lag es auch daran, dass ich missverstanden wurde.
Ich bin Deutscher und beabsichtige im nächsten Jahr in die USA zu ziehen (mit einer Greencard, gewonnen in der diesjährigen Diversity-Lotterie).
Da ich seit 2007 alleiniger geschäftsführender Gesellschafter meiner eigenen Ein-Mann-GmbH (Geschäftszweck ist Internetmarketing, Webcontent, Webdesign, SEO) in Deutschland bin, würde ich gern diese Tätigkeit (reine Computer-Arbeit) von den USA aus weiterführen und mir mein monatliches Geschäftsführer-Gehalt nach Amerika überweisen, um dort meinen Lebensunterhalt bestreiten zu können.
Ich habe nun im Internet ein Gerichtsurteil gefunden, welches besagt, dass dies grundsätzlich möglich ist, wenn ich jederzeit nach Deutschland einreisen könnte, um ggf. alle Aufgaben eines GF dort wahrnehmen zu können.
Siehe hier:
http://www.webshoprecht.de/IRUrteile/Rspr115.php
und hier:
OLG Köln (Beschluss vom 30.09.1998 - 2 Wx 22/98)
Dies ist mir möglich, da ich ja zumindest für die nächsten 5 Jahre deutscher Staatsbürger bleibe und auch über die finanziellen Mittel verfüge, jederzeit einen Flug nach Deutschland bezahlen zu können. Erst nach 5 Jahren überlege ich, eventuell die amerikanische Staatsbürgerschaft zu beantragen.
In der Beratung von gestern wurde mir mitgeteilt, dass die deutsche GmbH aufgelöst werden müsste, sollte die Geschäftsführung ihren Wohnsitz im Ausland haben?
Diese Auskunft widerspricht aber meines Erachtens dem o.g. Gerichtsurteil, nachdem auch ein Ausländer als GF einer GmbH in Deutschland bestellt werden kann, auch wenn er seinen ständigen Wohnsitz im Ausland hat, vorausgesetzt, er kann jederzeit ohne Restriktionen nach Deutschland einreisen, um seine Aufgaben und Verpflichtungen dort wahrzunehmen.
Die Inhaberschaft bleibt doch meiner Meinung nach unberührt und es dürfte doch keine Rolle spielen, ob ich gleichzeitig auch Inhaber dieser GmbH bin und meinen ständigen Wohnsitz ins Ausland verlege.
Es geht weniger um steuerliche Belange in meiner Situation, sondern mehr darum, dass ich meinen Lebensunterhalt dann ab nächstem Jahr in den USA bestreiten möchte ohne große Probleme.
Vielleicht findet sich hier ein Anwalt, der einen Mandanten mit einem derartigen Prozedere schon in der Praxis beraten hat?
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