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GmbH in Deutschland - Geschäftsführer in den USA


| 12.05.2012 23:56 |
Preis: ***,00 € |

Gesellschaftsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter




Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine ähnliche Frage hier gestern schon gestellt, bin aber nicht sicher, ob ich die richtige Antwort erhalten habe. Vielleicht lag es auch daran, dass ich missverstanden wurde.

Ich bin Deutscher und beabsichtige im nächsten Jahr in die USA zu ziehen (mit einer Greencard, gewonnen in der diesjährigen Diversity-Lotterie).

Da ich seit 2007 alleiniger geschäftsführender Gesellschafter meiner eigenen Ein-Mann-GmbH (Geschäftszweck ist Internetmarketing, Webcontent, Webdesign, SEO) in Deutschland bin, würde ich gern diese Tätigkeit (reine Computer-Arbeit) von den USA aus weiterführen und mir mein monatliches Geschäftsführer-Gehalt nach Amerika überweisen, um dort meinen Lebensunterhalt bestreiten zu können.

Ich habe nun im Internet ein Gerichtsurteil gefunden, welches besagt, dass dies grundsätzlich möglich ist, wenn ich jederzeit nach Deutschland einreisen könnte, um ggf. alle Aufgaben eines GF dort wahrnehmen zu können.

Siehe hier:
http://www.webshoprecht.de/IRUrteile/Rspr115.php
und hier:
OLG Köln (Beschluss vom 30.09.1998 - 2 Wx 22/98)

Dies ist mir möglich, da ich ja zumindest für die nächsten 5 Jahre deutscher Staatsbürger bleibe und auch über die finanziellen Mittel verfüge, jederzeit einen Flug nach Deutschland bezahlen zu können. Erst nach 5 Jahren überlege ich, eventuell die amerikanische Staatsbürgerschaft zu beantragen.

In der Beratung von gestern wurde mir mitgeteilt, dass die deutsche GmbH aufgelöst werden müsste, sollte die Geschäftsführung ihren Wohnsitz im Ausland haben?

Diese Auskunft widerspricht aber meines Erachtens dem o.g. Gerichtsurteil, nachdem auch ein Ausländer als GF einer GmbH in Deutschland bestellt werden kann, auch wenn er seinen ständigen Wohnsitz im Ausland hat, vorausgesetzt, er kann jederzeit ohne Restriktionen nach Deutschland einreisen, um seine Aufgaben und Verpflichtungen dort wahrzunehmen.

Die Inhaberschaft bleibt doch meiner Meinung nach unberührt und es dürfte doch keine Rolle spielen, ob ich gleichzeitig auch Inhaber dieser GmbH bin und meinen ständigen Wohnsitz ins Ausland verlege.

Es geht weniger um steuerliche Belange in meiner Situation, sondern mehr darum, dass ich meinen Lebensunterhalt dann ab nächstem Jahr in den USA bestreiten möchte ohne große Probleme.

Vielleicht findet sich hier ein Anwalt, der einen Mandanten mit einem derartigen Prozedere schon in der Praxis beraten hat?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 181 weitere Antworten zum Thema:
GmbH Geschäftsführer
13.05.2012 | 09:44

Antwort

von

Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
781 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für die Anfrage die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:

Durch die Reform des GmbH-Rechtes durch das MoMiG mit Wirkung zum 01.11.2008 kann eine Deutsche GmbH ihren Verwaltungssitz nun auch in das Ausland verlegen, so dass die GmbH auch von einem ausländischen Sitz aus geführt werden kann.

Gleichermaßen gilt aber auch die von Ihnen vermutetet und angeführte Möglichkeit, wonach der Geschäftsführer, der im Ausland ansässig ist die GmbH weiter führen kann ohne dass diese aufgelöst werden muss.

Voraussetzung ist, dass Sie als Geschäftsführer die anfallenden Aufgaben der GmbH jederzeit ordnungsgemäß erledigen können. Dies bedingt, dass Sie jederzeit nach Deutschland einreisen können müssen. Zudem bedürfen nicht alle Aufgaben des Geschäftsführers zwingend einer Anwesenheit in Deutschland.

Dies wurde durch die Entscheidung des OLG Düsseldorf (Az.: 3 Wx 85/09) und OLG München (Az. :31 Wx 142/09) bestätigt. Daher ist auch eine Ausübung der Geschäftsführertätigkeit mit einem Wohnsitz und einer dauernden Anwesenheit in den USA möglich.

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und stehe Ihnen im Rahmen der Nachfragefunktion weiterhin zur Verfügung.

Mit besten Grüßen


Marcus Schröter, MBA
Rechtsanwalt & Immobilienökonom
Zertifizierter Zwangsverwalter

Nachfrage vom Fragesteller 13.05.2012 | 16:33

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Schröter,

vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort, die mich natürlich sehr (!) beruhigt. Hängt doch mein zukünftiges Leben in den USA auch ganz entscheidend von meiner beruflichen und finanziellen Situation dort ab.

Sie haben mir sehr weitergeholfen.

Eine Nachfrage hätte ich allerdings noch:
Es spielt doch sicher dann auch keine Rolle, wenn ich ALLEINIGER Geschäftsführender Gesellschafter/einziger Inhaber dieser deutschen GmbH bin. Wie geschrieben, handelt es sich bei meiner Firma um eine Ein-Mann-GmbH und dies sollte auch so bleiben.

Sollte ich in 5 Jahren die US-Staatsbürgerschaft beantragen und bekommen (mit Beibehaltungsgenehmigung, also Doppelstaatsbürgerschaft) würde sich dann etwas ändern hinsichtlich meiner Ausübung der Geschäftführertätigkeit vom Ausland aus? Ich denke, nein?

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 13.05.2012 | 22:57

Vielen Dank für Ihre Nachfrage. Weder die Tatsache der Ein-Mann GmbH noch die geplante Annahme der US-Staatsbürgerschaft ändert was an der Einschätzung, dass Sie die Geschäftsführertätigkeit aus dem Ausland ausüben können oder den Verwaltungssitz sogar ins Ausland verlegen können.

Viele Grüße und viel Erfolg.

Bewertung des Fragestellers 2012-05-13 | 23:24


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ANTWORT VON
Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
Bad Nauheim

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