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GmbH gründet gemeinnützige Stiftung


| 21.04.2011 13:14 |
Preis: ***,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Patrick Hermes




Bis zu welcher Höhe kann eine GmbH
Gewinn mindernd stiften?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 43 weitere Antworten zum Thema:
GmbH
21.04.2011 | 16:51

Antwort

von

Rechtsanwalt Patrick Hermes
270 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,
Nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG können die Spenden zur Förderung gemeinnütziger Zwecke iSv. §§ 52-54 AO an eine gemeinnützige Stiftung abgezogen werden. vorläufiges körperschaftsteuerliches Einkommen von 400.000 EUR. Die Summe der Umsätze, Löhne und Gehälter haben 2.800.000 EUR betragen. Höchstens abzugsfähig sind 20 % von körperschaftsteuerlichen Einkommen; Als Einkommen im Sinne con § 9 KStG gilt das Einkommen vor Abzug der in Absatz 1 Nr. 2 bezeichneten Zuwendungen und vor dem Verlustabzug nach § 10d des Einkommensteuergesetzes. Oder Alternativ 4 Promille von der Gesamtsumme aus Umsätze, Löhnen und Gehältern.

Mit besten Grüßen


Patrick Hermes
Rechtsanwalt
auch Fachanwalt für Steuerrecht


Luisenstr. 25
80333 München

Tel.: 089-592033
Telefax: 089-594187
www.kanzlei-hermes.com
info@kanzlei-hermes.com

Nachfrage vom Fragesteller 21.04.2011 | 18:03

Sorry, aber die Antwort beantwortet nicht die Frage. Es geht nicht um Spenden an eine bestehende Stiftung, sondern um die Stiftung bzw. das Stiftungskapital zur Gründung der Stiftung.

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 23.04.2011 | 10:44

Ich schreibe Ihnen eine Email

Bewertung des Fragestellers 2011-04-21 | 17:42


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