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Bis zu welcher Höhe kann eine GmbH
Gewinn mindernd stiften?
Antwort geschrieben am 21.04.2011 16:51:40 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Patrick Hermes
Luisenstr.25, 80333 München, Tel: 089-592033, Fax: 089-594187
Erbrecht, Steuerrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Internationales Recht
Bewertungen: 165
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Nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG können die Spenden zur Förderung gemeinnütziger Zwecke iSv. §§ 52-54 AO an eine gemeinnützige Stiftung abgezogen werden. vorläufiges körperschaftsteuerliches Einkommen von 400.000 EUR. Die Summe der Umsätze, Löhne und Gehälter haben 2.800.000 EUR betragen. Höchstens abzugsfähig sind 20 % von körperschaftsteuerlichen Einkommen; Als Einkommen im Sinne con § 9 KStG gilt das Einkommen vor Abzug der in Absatz 1 Nr. 2 bezeichneten Zuwendungen und vor dem Verlustabzug nach § 10d des Einkommensteuergesetzes. Oder Alternativ 4 Promille von der Gesamtsumme aus Umsätze, Löhnen und Gehältern.
Mit besten Grüßen
Patrick Hermes
Rechtsanwalt
auch Fachanwalt für Steuerrecht
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Telefax: 089-594187
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 21.04.2011 18:03:07
Sorry, aber die Antwort beantwortet nicht die Frage. Es geht nicht um Spenden an eine bestehende Stiftung, sondern um die Stiftung bzw. das Stiftungskapital zur Gründung der Stiftung.
Sorry, aber die Antwort beantwortet nicht die Frage. Es geht nicht um Spenden an eine bestehende Stiftung, sondern um die Stiftung bzw. das Stiftungskapital zur Gründung der Stiftung.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 23.04.2011 10:44:06
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