GmbH Umsatzsteuer Nachschau
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Geschäftsführer einer GmbH die aktuell wirtschaftlich schlecht da steht.
Die GmbH hat im laufenden Jahr noch keine Buchhaltung gemacht. Das erste Quartal wurde mit 800.- € geschäzt. Umsatzsteuervoranmeldungen wurde außer der Schätzung keine abgegeben.
Bei ordnungsgemäßer Abgabe der Buchhaltung würde sich die Steuernachzahlung auf ca. 100.000 € belaufen. Dieses Geld hat die GmbH aktuell nicht.
Folgender Sachverhalt:
- Am 12.07.2012 wurde beim Notar ein neuer Geschäftsführer bestellt
- Ich wurde am gleichen Abend bei einer Gesellschafterversammlung auf den 13.07.2012 abberufen (Notartermin ist am Freitag 20.07.2012)
- Am 13.07.2012 kam ein Mitarbeiter des Finanzamtes für eine Umsatzsteuernachschau da innergemeinschaftliche Lieferungen vom April nicht angegeben wurden (Es wurden ja noch gar keine Umsätze angegeben).
- Da die Buchaltungsunterlagen nicht fertig waren gab er mir eine Frist bis zum 20.07.2012 die Unterlagen im Finanzamt vorbei zu bringen. Er hinterlies mir kein Schreiben kein Bericht und auch keine sonstigen Unterlagen.
- Aufgrund der Menge an fehlenden Unterlagen ist es mir bis zu diesem Termin nicht möglich die Buchhaltung fertig zu stellen und abzugeben.
- Das ein neuer GF bestellt wurde und ich bei einer Gesellschafterversammlung abberufen wurde, habe ich diesem nicht mitgeteilt
- Der neue GF kennt die gesamte Situation der Firma (Steuer, Buchhaltung, usw.)
Nun meine Frage:
- Wie ist die rechtliche Lage
- Bin ich überhaupt noch zuständig? Im HRB bin ich noch eingetragen. Abberufung war am 12.07. auf den 13.07
- Was passiert wenn ich die Frist des Finanzamt-Angestellten verstreichen lasse und garnicht dort erscheine
- Wie sieht es aus wenn ich diesen noch weiter vertröste bis ich auch beim Notar den Termin zur Abberufung wargenommen habe?
- Wer haftet für die nicht abgegebene Buchhaltung / Steuerschulden
- Wie sieht es Strafrechtlich aus?
MfG
Trifft nicht Ihr Problem?
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