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GmbH Gesellschafter, Kündigung Anstellungsvertrag


05.02.2012 20:47 |
Preis: ***,00 € |

Gesellschaftsrecht


Beantwortet von

Abogado LL.M. Ernesto Grueneberg


| in unter 2 Stunden

Hallo,

ich bin Gesellschafter einer GmbH und habe gleichzeitig einen Anstellungsvertrag mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist.

Gehälter wurden seit fast 2 Jahren nur sporadisch gezahlt, tlw. wurden die offenen Forderungen in einen Kredit umgewandelt, es besteht jedoch wieder 3-4 Monate Rückstand.

Kann ich den Anstellungsvertrag aus wichtigem Grund kurzfristig kündigen ?
Muss ich evtl. erst eine Frist zur Zahlung setzen ?

Welche evtl. weiteren Rechtsfolgen ergeben sich für mich ?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 181 weitere Antworten zum Thema:
GmbH Gesellschafter Kündigung Anstellungsvertrag
05.02.2012 | 21:18

Antwort

von

Abogado LL.M. Ernesto Grueneberg
312 Bewertungen
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Um den Vertrag kündigen zu können, müssen Sie zunächst abmahnen, die rückständige Vergütung auszuzahlen. Erheblicher Zahlungsverzug ist als wichtiger Grund zu verstehen, der eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen würde.

Problematisch ist hier, dass diese Situation seit langem besteht. Dies kann eine außerordentliche Kündigung unwirksam machen. Man sollte hier, um eine abschließende Stellungnahme geben zu können, den gesamten Fall insb. den vereinbarten Darlehensvertrag prüfen.

Auf Grund der sog. Trennungstheorie zw. Organstellung des GF und dessen Anstellungsvertrag hat die Kündigung keine unmittelbare Wirkung auf das Fortbestehen des Bestellungsverhältnisses. Die Beendigung der Organstellung berührt nicht automatisch die Beendigung des Anstellungsverhältnisses und umgekehrt.

Man müsste dann zusätzlich das Amt niederlegen.



Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen

Ernesto Grueneberg, LL.M.
Abogado
Mitglied der Rechtsanwaltskammern Berlin & Madrid

Köthener Straße 44
10963 Berlin

info@kanzlei-potsdamerplatz.de
Tel.: 030 2318 5608
Fax.: 030 577 057 759


Ich möchte abschließend darauf hinweisen, dass Antworten im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Orientierung darstellen. Eine persönliche anwaltliche Beratung kann dadurch nicht ersetzt werden. Das Weglassen oder Hinzufügen von Umständen kann die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes verändern

ANTWORT VON
Abogado LL.M. Ernesto Grueneberg
Berlin

312 Bewertungen
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